Die DSW-Empfehlung lautet JA.
zu TOP 2
Die vorgeschlagene Dividende von 0,10 EUR je Aktie ist durch den Bilanzgewinn gedeckt. Die Ausschüttung von 2,1 Mio. EUR bei gleichzeitiger Einstellung von 3,9 Mio. EUR in die Gewinnrücklagen wahrt die Balance zwischen Aktionärsbeteiligung und Kapitalstärkung.
zu TOP 3
Das Geschäftsjahr 2025 war operativ solide. Belastbare Anhaltspunkte für schwerwiegende Pflichtverletzungen, wesentliche IKS-/Risikomanagement-/Compliance-Mängel oder kritische Prüferfeststellungen liegen nach den ausgewerteten Unterlagen nicht vor. Die erneute Durchführung als virtuelle Hauptversammlung bleibt ein kritischer Fragepunkt der DSW, rechtfertigt hier nach der bisherigen Sachlage aber kein abweichendes Entlastungsvotum.
zu TOP 4a
Belastbare individuelle Pflichtverletzungen sind nicht ersichtlich. Der Aufsichtsrat hat nach den vorliegenden Unterlagen die Geschäftsentwicklung, Risikolage, Liquiditätsplanung, interne Revision, Compliance, Abschlussprüfung und die Nachbesetzung des Aufsichtsrats behandelt. Die erneute Durchführung als virtuelle Hauptversammlung bleibt ein kritischer Fragepunkt der DSW, rechtfertigt hier nach der bisherigen Sachlage aber kein abweichendes Entlastungsvotum.
zu TOP 8
Das Genehmigte Kapital I 2026 umfasst bis zu 20 % des Grundkapitals und sieht ein Bezugsrecht der Aktionäre vor. Eine gegenseitige Anrechnung mit weiteren genehmigten Kapitalia begrenzt die Gesamtermächtigung.
zu TOP 9
Das Genehmigte Kapital II 2026 ist auf 10 % des Grundkapitals begrenzt. Die Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss sind begrenzt und sehen eine Anrechnung anderweitiger Bezugsrechtsausschlüsse vor. Zusammen mit TOP 8 ist die Erhöhung aus genehmigtem Kapital auf insgesamt 20 % begrenzt.
zu TOP 10
Die Ermächtigung ist auf 10% des Grundkapitals begrenzt, schließt den Handel in eigenen Aktien aus und enthält marktübliche Preisgrenzen. Die Verwendung unter Bezugsrechtsausschluss ist zweckbezogen begrenzt; eine Verwendung für Organmitglieder ist nicht vorgesehen.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Der Vergütungsbericht ist formal nachvollziehbar und geprüft. Kritisch bleiben jedoch die Ambitionierung einzelner Zielwerte und die Transparenz der nichtfinanziellen Ziele. Ein gegenüber dem Vorjahr leicht niedrigeres IFRS-Konzernergebnis vor Steuern führte gleichwohl zu einer Zielerreichung von 113,8 %. Das Neugeschäft erreichte eine Zielerreichung von 127,9 %, obwohl der erreichte Wert innerhalb des im Jahresverlauf angepassten Prognosekorridors lag. Die ESG-Ziele werden zwar beschrieben; konkrete Ausgangswerte, Zielwerte und Messmethoden sind jedoch nicht durchgängig so transparent, dass die Zielerreichung vollständig nachvollzogen werden kann. Das endgültige Votum macht die DSW von den Auskünften des Aufsichtsrats in der Hauptversammlung abhängig.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 02.07.2026
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.