Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025, des zusammengefassten Lageberichts für die Adtran Networks SE und den Konzern für das Geschäftsjahr 2025, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 und der Nachhaltigkeitserklärung für das Geschäftsjahr 2025
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers für den Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2026
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2025
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von ADTRAN NETWORKS SE werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 02.06.2026
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von ADTRAN NETWORKS SE werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 13.06.2026
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.