Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2024 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die Zalando SE und den Zalando-Konzern, der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung für die Zalando SE und den Zalando-Konzern und dem Bericht des Aufsichtsrats sowie den erläuternden Berichten zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB*
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW bedauert, dass auch in diesem Jahr keine Dividende ausgeschüttet wird und wird die Dividendenpolitik der Gesellschaft hinterfragen.
Entlastung des Vorstands der Zalando SE für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Entlastung des Aufsichtsrats der Zalando SE für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Wahl des Abschlussprüfers sowie des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht und für den Nachhaltigkeitsbericht
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Zwar ist der Vergütungsbericht wohl der komplizierteste im DAX, was allerdings vor allem an der Vielzahl der verschiedenen variablen Vergütungsbestandteile für die verschiedenen Vorstandsmitglieder liegt. Die DSW begrüßt die Fortschritte, die der Aufsichtsrat bei der Umstellung der Vorstandsverträge auf das neue, einheitliche System gemacht hat und wird angesichts dessen für die Billigung stimmen.
Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
keine Empfehlung
Herr Östberg hat auch in diesem Jahr erneut nicht an allen Sitzungen des Aufsichtsrats teilgenommen (Teilnahmequote: 79%, nach 60% im Vorjahr). Dies gilt es zu hinterfragen. Die endgültige Abstimmungsentscheidung wird in der HV von den Aussagen der Verwaltung gemacht und auch vor dem Hintergrund getroffen werden, dass Herr Östberg offenbar nicht mehr Mitglied im Prüfungs- und Vergütungsausschuss ist.
Neue Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen, und entsprechende Satzungsänderung
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die DSW erwartet die Durchführung der Hauptversammlung in Präsenz oder in einem hybriden Format, da dies dem erklärten Wunsch der Aktionäre entspricht.
Nachdem die Gesellschaft in den letzten Jahren fortwährend eine virtuelle Hauptversammlung umgesetzt hat, gibt die Verwaltung in der aktuellen Beschlussvorlage kein Signal an die Aktionäre, dass sich dies in Zukunft ändern soll. Insbesondere lässt der Vorstand nicht erkennen, unter welchen Bedingungen oder Voraussetzungen die Rückkehr zu einer Präsenzhauptversammlung vorgesehen ist.
Die DSW erwartet mindestens bei Hauptversammlungen mit Tagesordnungspunkten, die deutlich in die Aktionärsrechte eingreifen oder fundamentale Aktionärsinteressen betreffen, dass eine Versammlung in Präsenz umgesetzt wird.
Dass der Vorstand der Gesellschaft dies zukünftig so vorsieht, ist dem Tagesordnung nicht zu entnehmen, so dass die DSW sich gegen eine erneute Ermächtigung zur Abhaltung von virtuellen Hauptversammlungen stellt und mit Nein stimmen wird.
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und die Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und deren Verwendung sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts
keine Empfehlung
Angesichts der mangelnden Dividendenausschüttung steht die DSW dem vorgeschlagenen Aktienrückkaufprogramm kritisch gegenüber. Eine Zustimmung würde nur dann erfolgen können, wenn die eigenen Aktien ausschließlich für die Bedienung von Mitarbeiterprogrammen u.ä. verwendet würden, was auf der HV hinterfragt werden wird.
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und die Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts
keine Empfehlung
siehe TOP 9
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2020 mit gleichzeitiger Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2025) mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und entsprechende Satzungsänderung
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2020, die Aufhebung der bestehenden und die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2025 und entsprechende Satzungsänderung
keine Empfehlung
Die beiden Kapitalia (TOP 11 und 12) übersteigen, zusammen mit bereits bestehenden Ermächtigungen, mit rd. 48% die von der DSW akzeptierten 40%. Die DSW plant daher, gegen die Ermächtigung zu TOP 12 zu stimmen, sofern die Verwaltung in der Hauptversammlung nicht erläutert, ob es sich wirklich um reine Vorratsbeschlüsse handelt oder ggf. schon Zwecke für die Kapitalia vorgesehen sind.
Beschlussfassung über die Herabsetzung des Bedingten Kapitals 2014 und des Bedingten Kapitals 2016 und entsprechende Satzungsänderung
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Zalando SE werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 14.05.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von Zalando SE werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 24.05.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.