Hauptversammlung RWE AG

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TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RWE Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die RWE Aktiengesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Dieser TOP ist ohne Beschluss.

TOP 2

Verwendung des Bilanzgewinns

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW wird für den Gewinnverwendungsbeschluss stimmen.

TOP 3

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Gegen die Entlastung bestehen keine Bedenken.

TOP 4

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Gegen die Entlastung bestehen keine Bedenken.

TOP 5

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und von Zwischenfinanzberichten im Geschäftsjahr 2023

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Gegen die Wahl von PwC zum Abschlussprüfer und von Deloitte für die prüferische Durchsicht des Zwischenfinanzberichts zum 31.3.2024 bestehen keine Bedenken.

TOP 6

Wahl des Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht des Zwischenfinanzberichts zum 31. März 2024

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Gegen die Wahl von PwC zum Abschlussprüfer und von Deloitte für die prüferische Durchsicht des Zwischenfinanzberichts zum 31.3.2024 bestehen keine Bedenken.

TOP 7

Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW wird für die Billigung des Vergütungsberichts stimmen, da keine grundlegenden Bedenken bestehen.

TOP 8

Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW wird den Vorratsbeschlüssen zustimmen.

TOP 9

Erneuerung der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Schaffung eines neuen bedingten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW wird den Vorratsbeschlüssen zustimmen.

TOP 10

Erneuerung des genehmigten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Gegen die Erneuerung des genehmigten Kapitals bestehen keine Bedenken.

TOP 11

Änderung der Satzung in Bezug auf die künftige Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die DSW wird gegen die vorgeschlagene Satzungsänderung stimmen. Zwar wird erläutert, wie man mit der vorgeschlagenen Ermächtigung umzugehen gedenkt, die Ausführungen lassen aber erkennen, dass man den Willen des Gesetzgebers, wonach die Präsenzhauptversammlung die Grundform der Hauptversammlung ist, weitgehend ignoriert. Die beabsichtigte Praxis wird bereits am 3.5.2023 dazu führen, dass ohne nachvollziehbare Notwendigkeit Aktionäre, die nicht über die erforderliche technische Ausstattung verfügen, ihre Teilhabe- und Teilnahmerechte nicht ausüben können.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


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Gegenanträge Stand: 05.05.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Gegenanträge veröffentlicht:

RWE_AG_gegenantraege.pdf
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Beschlüsse Stand: 05.05.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

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