Hauptversammlung Henkel AG & Co. KGaA

  • 10:00 Uhr
  • Düsseldorf
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TOP 1

Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Henkel AG & Co. KGaA und den Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022. Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Henkel AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Es bestehen keine Bedenken im Hinblick auf die Feststellung.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die DSW wird dem Gewinnverwendungsbeschluss zustimmen, da die Ausschüttung auf Vorjahreshöhe liegt und je Vorzugsaktie erneut 1,85 € gezahlt wird (1,83 € je Stammaktie). Die Ausschüttungsquote liegt mit 46,6 % erstmals über der bisherigen Ausschüttungspolitik von 30 bis 40 %.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Gegen die Entlastung bestehen keine Bedenken.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Gegen die Entlastung bestehen keine Bedenken.

TOP 5

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Gesellschafterausschusses

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Gegen die Entlastung bestehen keine Bedenken.

TOP 6

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2023

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Da die DSW keine Bedenken im Hinblick auf die Unabhängigkeit des Prüfers PWC Frankfurt hat, wird sie zustimmen.

TOP 7

Beschlussfassung über eine Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Es bestehen keine Bedenken.

TOP 8

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2022

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die Transparenz des vorgelegten Vergütungsberichtes liegt unter der üblichen Marktpraxis vor allem in Hinblick auf die Offenlegung des STI-Zieles. Bedenken bestehen zudem im Hinblick auf den direkten Zusammenhang zwischen der Jahresbonus-Zahlung an die Vorstandsmitglieder und die Performance des Unternehmens im letzten Geschäftsjahr (Pay for Performance). Schließlich bestehen Bedenken im Hinblick auf die Abfindungszahlungen an die ausgeschiedenen Mitglieder des Vorstandes Bruno Piacenza und Jan-Dirk Auris.
Die DSW wird deshalb gegen den Vergütungsbericht stimmen.

TOP 9

Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands 2023

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die Transparenz des vorgelegten Vergütungssystems liegt über dem Niveau der Marktpraxis. Die Einführung eines Performance Share Plans wird als wesentliche Verbesserung im Vergleich zum alten System angesehen.  Zudem begrüßen wir die Einbeziehung von ESG-Zielen. Vor diesem Hintergrund wird die DSW dem Beschluss zustimmen.

TOP 10

Beschlussfassung über die Ergänzung der Satzung in Artikel 19 um einen neuen Absatz 4 zur Ermöglichung künftiger virtueller Hauptversammlungen

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die Ermächtigung ist auf 2 Jahre ab Eintragung in das Handelsregister befristet.
Aus Sicht der DSW ist eine Beschränkung einer solchen Satzungsbestimmung ausnahmsweise für einen Zeitraum von 1 bis 2 Jahren vertretbar. Vor diesem Hintergrund der zeitlich befristeten Regelung wird die DSW dem Beschluss zustimmen.



TOP 11

Beschlussfassung über die Ergänzung der Satzung in Artikel 23 um einen neuen Absatz 7 zur Ermöglichung der Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an der Hauptversammlung im Wege der Bild und Tonübertragung

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Nach Ansicht der DSW sollten die Mitglieder des Aufsichtsrates bei der Hauptversammlung grundsätzlich persönlich anwesend sein. Diese zeitliche Verfügbarkeit der Mitglieder sollte bereits bei Annahme des Aufsichtsrates Grundvoraussetzung sein. Nur in besonderen Ausnahmefällen wäre eine Anwesenheit eines Mitgliedes per Video vertretbar, z.B. dann, wenn die Hauptversammlung aus besonderen Gründen in virtueller Form stattfinden muss. Da eine solche Beschränkung auf absolute Ausnahmefälle nicht vorgesehen ist, wird die DSW wird deshalb gegen den TOP stimmen.

TOP 12

Beschlussfassung über die Ermächtigung gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und zum Ausschluss des Bezugs und des Andienungsrechts sowie zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Es bestehen keine Bedenken.

TOP 13

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien nach § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugs und des Andienungsrechts sowie zum Erwerb eigener Aktien über multilaterale Handelssysteme

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Es bestehen keine Bedenken.

TOP 14

Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Henkel AG & Co. KGaA (herrschende Gesellschaft) einerseits sowie der Henkel IP Management and IC Services GmbH (beherrschte Gesellschaft) andererseits

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Es bestehen keine Bedenken.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


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Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Henkel AG & Co. KGaA werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 11.04.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Die Beschlüsse der Hauptversammlung von Henkel AG & Co. KGaA werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 02.05.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

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