Hauptversammlung Heidelberg Materials AG

  • 10:00 Uhr
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TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts der Heidelberg Materials AG und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Dieser TOP ist ohne Beschluss.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die Ausschüttungssumme beträgt 588 821 508,00 Euro. Der den Aktionären zuzurechnende Jahresüberschuss beträgt 1 928 900 000,00 Euro. Die Ausschüttungsquote beträgt somit 30,53 %. Die DSW fordert regelmäßig eine Quote von 50 %. Da die Gesellschaft zudem über liquide Mittel am 31.12.2024  von nahezu 3,3 Milliarden Euro verfügt, könnten 50% ohne Probleme ausgeschüttet werden. Zudem liegt der Free Cash Flow bei knapp über 1,8 Milliarden Euro.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 5

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers sowie des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 6

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024

DSW-Empfehlung lautet Enthaltung.

Die DSW muß den Vergütungsbericht noch einer gesonderten Prüfung unterziehen

TOP 7

Beschlussfassung über die Änderung des § 12 der Satzung zur Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und Billigung des Vergütungssystems für den Aufsichtsrat

Die Vergütung für die Aufsichtsräte wird erhöht und wie folgt festgelegt : Ein einfaches Aufsichtsratsmitglied erhält künftig 100 000 Euro jährlich. Der Vorsitzende erhält 300 000 Euro, sein Stellvertreter 150 000 Euro. Bisher erhielten einfache Mitglieder 80 000 Euro im Jahr. Der Vorsitzende erhielt jährlich 200 000 Euro, sein Vertreter 120 000 Euro. Die bisherigen Vergütungssätze galten seit dem Jahre 2019.


Die Anpassungen sind zwar erheblich, die DSW stimmt aber zu. Angesichts der Größe des Konzerns - Umsätze jährlich über 21 Milliarden Euro, über 50 000 Mitarbeiter - sind die neuen Sätze gerechtfertigt. Erfreulicherweise werden die Sitzungsgelder reduziert - von 2000 Euro je Sitzung auf 1000 Euro je Sitzung. Aus Sicht der DSW könnte bei Festvergütungen in 6-stelliger Höhe auf Sitzungsgelder komplett verzichtet werden, und lediglich der tatsächlich anfallende Aufwand gegen Belege erstattet werden.

TOP 8

Beschlussfassung über die Änderung des § 16 Abs. 5 der Satzung (Hauptversammlung) zur Erneuerung der Ermächtigung zur Durchführung künftiger virtueller Hauptversammlungen

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die Gesellschaft führt ohne Not nun schon zum zweiten Mal hintereinander eine virtuelle Hauptversammlung durch, obwohl die Präsenz HV im Jahre 2023 aus Sicht der Anwesenden sehr gelungen war. Das Virtuelle Format läßt Gespräche der Aktionäre untereinander nicht zu, und ist schon daher abzulehnen. Virtuelle Hauptversammlungen sollten nur dann angesetzt werden, wenn eine Präsenz Hauptversammlung ausscheidet. Einer hybriden Hauptversammlung würde  die DSW zustimmen; eine solche enthält der Beschlussantrag der Verwaltung aber nicht.

TOP 9

Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2025 gegen Bar- und/oder Sacheinlage mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und die entsprechende Satzungsänderung

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die Kapitalmaßnahmen bewegen sich innerhalb der Richtlinien der DSW.

TOP 10

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die Abstimmungsrichtlinien der DSW werden eingehalten.

TOP 11

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Wir lehnen den Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien aus grundsätzlichen Erwägungen ab.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


HM_Tagesordnung_HV_2025.pdf
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Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Heidelberg Materials AG werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 02.05.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 15.05.2025
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

HM_Ergebnis_2025.pdf
Download PDF (105 KB)

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