Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses nebst zusammengefasstem Lagebericht für die Hannover Rück SE und den Konzern für das Geschäftsjahr 2022 und Bericht des Aufsichtsrats
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Einschließlich der Sonderdividende werden fast 55 % des Bilanzgewinns ausgeschüttet. Das liegt im Rahmen der DSW-Vorstellungen an eine Dividende.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Ein sehr erfolgreiches Jahr liegt hinter der Hannover Rück AG. Alle wesentlichen Kennzahlen konnten verbessert werden und es sind keine Verfehlungen erkennbar.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Der Aufsichtsrat scheint den Vorstand gut ausgewählt und überwacht zu haben.
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenabschlüssen und Zwischenlageberichten
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Es ist kein Grund ersichtlich der ernsthaft gegen die Wahl von PWC sprechen müsste.
Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Der Bericht ist liegt recht unübersichtlich. Er erfüllt aber die gesetzlichen Kriterien.
Beschlussfassung über die Ergänzung von § 15 der Satzung um eine Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die Ermächtigung für die virtuelle HV wird zwar auf 2 Jahre begrenzt. Aber die Voraussetzungen für die Ansetzung einer virtuellen Hauptversammlung sind leider nicht klar definiert. Insbesondere erfolgt leider keine Erklärung dahingehend, wie bei Sonder-Situationen (Squeeze-Out etc.) mit der virtuellen HV umgegangen werden soll.
Beschlussfassung über die Ergänzung von § 16 der Satzung zur Ermöglichung der Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an einer virtuellen Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Der AR sollte stets bei den Sitzungen zugegen sein. Erst recht bei der HV.
Beschlussfassung über die Änderung von § 17 Absatz 3 der Satzung
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Es handelt sich um eine übliche Begrenzung, welche die HV für alle Beteiligten erträglicher gestaltet.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Gegenanträge Stand: 05.05.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Gegenanträge veröffentlicht:
Beschlüsse Stand: 05.05.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.