Hauptversammlung Deutsche Post AG

  • 10:00 Uhr
  • Bonn
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TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Dieser TOP ist ohne Beschluss.

TOP 2

Verwendung des Bilanzgewinns

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 3

Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 4

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 5

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 6

Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 7

Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien durch Derivate

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 8

Billigung des Vergütungsberichts

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 9

Satzungsänderungen

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

zu 9b) virtuelle Hauptversammlungen
Die Deutsche Post DHL Group setzt die Hauptversammlung 2023 in einem Präsenzformat um und sendet damit den Aktionären ein positives Signal „pro Präsenz“.
Um eine – unzweifelhaft notwendige - Flexibilität auch für die Folgejahre herbeizuführen, ist ein Vorratsbeschluss zunächst sinnvoll.
Die DSW geht aufgrund der Entscheidung der Verwaltung in 2023 für ein Präsenzformat davon aus, dass auch in den Folgejahren eine angemessene Abwägung und eine Entscheidung für ein Hauptversammlung in Präsenz erfolgt, sofern dies aufgrund anderer, übergeordneter Gründe nicht unmöglich erscheint.


zu 9c) Teilnahme AR an HV
Grundsätzlich erwartet die DSW eine physische Teilnahme aller Mitglieder des Aufsichtsrates an Präsenz-Hauptversammlung sowie eine virtuelle Teilnahme an virtuellen Hauptversammlungen. Die neue Satzungsregelung weicht für die Präsenz-Hauptversammlung von diesem Grundsatz ab, sofern ein Aufsichtsratsmitglied aus rechtlichen oder gesundheitlichen Gründen daran gehindert ist. Diese Ausnahme erscheint angemessen. Andere Emittenten gewähren ein Fernbleiben bereits bei „anderen terminlichen Verpflichtungen“ der Aufsichtsratsmitglieder, was aus Sicht der DSW wiederum nicht akzeptabel ist




Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


Gegenanträge Stand: 05.05.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Gegenanträge veröffentlicht:

Beschlüsse Stand: 05.05.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

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Stimmrechtsvertretung durch die DSW

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