Hauptversammlung Serviceware SE

  • 14:00 Uhr
  • virtuell
  • Sonstige
TOP alle, außer TOP 5

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

zu 2.    Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Dezember 2021 bis zum 30. November 2022
Gegen eine Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats bestehen keine Bedenken.


zu 3.    Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren für das Geschäftsjahr vom 1. Dezember 2021 bis zum 30. November 2022
Gegen eine Entlastung der geschäftsführenden Direktoren bestehen keine Bedenken.


zu 4.    Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Dezember 2022 bis zum 30. November 2023
Gegen die RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft-Steuerberatungsgesellschaft als Abschlussprüfer bestehen keine Einwände – weder mit Blick auf die Rotationsregelungen noch auf die Abschlussprüferkosten.


zu 6.    Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Dezember 2021 bis zum 30. November 2022
Gegen die Billigung des Vergütungsberichtes für das Geschäftsjahr vom 1. Dezember 2021 bis zum 30. November 2022 bestehen keine Bedenken. Der Vergütungsbericht stellt anschaulich und verständlich anhand der Vorjahresvergleichswerte die Vergütungsstruktur dar.



TOP 5

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

zu 5.    Beschlussfassung über Änderungen der Satzung (§ 6 „Bekanntmachungen“ und § 24 „Ort und Einberufung“)
a.    § 6
Die Ergänzung des § 6 um den neuen Absatz § 6.3 würde die Gesellschaft dazu berechtigen, die Übermittlung der Informationen an Aktionäre im Wege der Datenfernübertragung zu berechtigen. Vor dem Hintergrund, dass es Aktionäre gibt, welche mit dem Umgang mit elektronischen Kommunikationsmitteln nicht geübt sind oder keinen Zugang dazu haben, würde eine pauschale Berechtigung zu dem Einschneiden der Aktionärsrechte dieser Aktionäre führen. Aus diesem Grund ist dieser Beschlussvorschlag abzulehnen.


b.    § 24
Der neu gefasste § 24.4 würde den Vorstand ermächtigen, in der Zeit bis zum 10. Mai 2028 die Hauptversammlung auch als Versammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung einzuberufen, mithin in virtueller Form durchzuführen. Dieser Beschlussvorschlag ist abzulehnen, da die rein virtuelle Hauptversammlung nur die Ausnahme sein sollte. Grundsätzlich sollte eine Hauptversammlung in Präsenz stattfinden, um allen Aktionären die Teilnahme und Wahrnehmung ihrer Aktionärsrechte gewährleisten zu können. Auch eine hybride Form der Hauptversammlung wäre zustimmungsfähig, wenn den Aktionärsrechten innerhalb des Formats ausreichend Rechnung getragen wäre. Insbesondere hinsichtlich zukünftiger, etwaiger Beschlussfassungen über Kapitalmaßnahmen, Squeeze-out, Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge ist der Berechtigung der Durchführung in virtueller Form, ohne jegliche Einschränkungen dieser Berechtigung, mit Ablehnung zu begegnen.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Serviceware SE werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 28.04.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 12.05.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

Abstimmungsergebnisse_.pdf
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Stimmrechtsvertretung durch die DSW

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.