Hauptversammlung Leifheit AG

  • 11:00 Uhr
  • Frankfurt
  • Sonstige
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Die DSW-Empfehlung lautet JA.

zu 2.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für das Geschäfsjahr 2025 eine Dividende von insgesamt 1,20 € je dividendenberechtgter Akte auszuschüten. Diese setzt sich aus einer regulären Dividende von 0,50 € und einer Sonderdividende von 0,70 € zusammen. Die reguläre Dividende von 0,50 € je Akte liegt unter dem Konzernperiodenergebnis von 0,68 € je Akte und erscheint angemessen. Die Sonderdividende von 0,70 € je Akte führt zwar zu einer Gesamtausschütung oberhalb der laufenden Konzern-Ertragskraf und des Free Cashfows; eine Zustmmung erscheint aber vertretbar, da die Ausschütung aus dem HGB-Bilanzgewinn gedeckt ist und Leifeit mit einer Eigenkapitalquote von 50 % fnanziell solide aufgestellt ist.

zu 3.
Gegen die Entlastung bestehen keine konkreten Bedenken. Zwar war 2025 operatv schwächer, dies ist aber nachvollziehbar mit schwierigem Marktumfeld, Konsumzurückhaltung und strategischen Sortmentsanpassungen zu erklären.

zu 4.
Gegen die Entlastung bestehen keine konkreten Bedenken.

zu 5.
Die Leifeit AG schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschafsprüfungsgesellschaf, Frankfurt/Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäfsjahr 2026 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfnanzberichten für das Geschäfsjahr 2026 und für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfnanzberichten für das Geschäfsjahr 2027, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2027 erstellt werden, zu bestellen.
Gegen den Vorschlag bestehen keine Bedenken.

zu 6.
Gegen den Vergütungsbericht bestehen keine Bedenken, da dieser klar und verständlich ist, die Struktur der Vergütung, die gezahlte Vergütung der einzelnen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie das Verhältnis von Vergütung und Unternehmensperformance nachvollziehbar darstellt.

zu 7. 
7.1 Herr Stefan Bertram, Madrid (ES), Managing Director, Alantra EQMC, Madrid (ES)
In fachlicher Hinsicht ist Herr Stefan Bertram für das Amt eines Aufsichtsratsmitgliedes qualifziert. Seine Beziehung zu Alantra EQMC als wesentlich beteiligter Aktonärin ist ofengelegt. Angesichts der Beteiligungshöhe erscheint es grundsätzlich angemessen, dass auch die Perspektve eines langfristg orienterten Großaktonärs im Aufsichtsrat vertreten bleibt. Es bestehen keine Bedenken bezüglich der zeitlichen Verfügbarkeit. Kritsch ist, dass dieWahl des Kandidaten nicht dazu beiträgt, die selbst gesetzten Ziele des Aufsichtsrats zum Frauenanteil zu erreichen.

7.2 Herr Dr. Hans-Jürgen Braun, Bensheim, Mitglied der Geschäfsleitung, Kromberg & Schubert GmbH, Abensberg
In fachlicher Hinsicht ist Herr Dr. Hans-Jürgen Braun für das Amt eines Aufsichtsratsmitglieds qualifziert. Nach den Angaben der Gesellschaf bestehen keine weiteren Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien. Es bestehen keine Bedenken bezüglich der zeitlichen Verfügbarkeit. Kritsch ist, dass die Wahl des Kandidaten nicht dazu beiträgt, die selbst gesetzten Ziele des Aufsichtsrats zum Frauenanteil zu erreichen.


zu 8.1 Kapitalerhöhung aus Gesellschafsmitel
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Grundkapital der Gesellschaf von derzeit EUR 27.510.000,00 um EUR 15.475.000,00 auf EUR 42.985.000,00 durch Umwandlung eines entsprechenden Teilbetrags der Kapitalrücklage in Grundkapital zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung erfolgt ohne Ausgabe neuer Akten. Die Zahl der Akten bleibt unverändert. Die Maßnahme ist als rein bilanztechnischer Zwischenschrit zu bewerten. Für die Aktonäre ergeben sich daraus keine Verwässerung, keine Veränderung der Beteiligungsquote und keine Veränderung der Stmmrechte. Dem Vorschlag kann somit zugestmmt werden.

zu 8.2 Ordentliche Kapitalherabsetzung
Im Anschluss an die Kapitalerhöhung aus Gesellschafsmiteln soll das Grundkapital wieder um EUR 15.475.000,00 auf EUR 27.510.000,00 herabgesetzt werden. Der Herabsetzungsbetrag soll in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt werden. Auch die Kapitalherabsetzung erfolgt ohne Zusammenlegung von Akten. Ziel der Maßnahme ist es, einen Teil der bislang stärker gebundenen Kapitalrücklage in andere Gewinnrücklagen umzuwandeln und damit die bilanzielle Flexibilität der Gesellschaft zu erhöhen. Da die Maßnahme keine unmitelbaren wirtschaflichen Nachteile für die
Aktonäre mit sich bringt und weder zu einer Verwässerung noch zu einer Veränderung der Beteiligungsverhältnisse führt, kann dem Vorschlag zugestmmt werden.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


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Die Beschlüsse der Hauptversammlung von Leifheit AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 25.05.2026
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

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