Die DSW-Empfehlung lautet JA.
zu 2.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen folgende Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024 in Höhe von EUR 113.769.853,53 vor: Ausschüttung einer Dividende von Höhe von 34.750.110,28 (30,54 %) und ein Gewinnvortrag in Höhe von 79.019.743,25 (69,46%). Die schon im Vorjahr verfolgte Dividendenpolitik, rund ein Drittel des Bilanzgewinns als Dividende auszuschütten, soll in diesem Jahr fortgeführt werden. Die DSW hält dies für angemessen und vertretbar. Zum einen hat die Gesellschaft einen hohen Stand an Verbindlichkeiten. Zum anderen ist die ProCredit-Gruppe eine stark auf soziale und ökologische Verantwortung ausgerichtete Bank, die vor allem in Osteuropa und der Ukraine tätig und dort auch gewissen Ausfallrisiken ausgesetzt ist. Das lässt eine zurückhaltende Dividendenpolitik sinnvoll erscheinen.
zu 3.
Dem Vorschlag zur Entlastung des Vorstands wird zugestimmt.
zu 4.
Dem Vorschlag zur Entlastung des Aufsichtsrats wird ebenfalls zugestimmt.
zu 5.
Als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts wird die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, vorgeschlagen. Diesem Vorschlag wird zugestimmt.
zu 6.
Unter TOP 6 wird die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, auch als Prüfer für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung vorgeschlagen. Dem wird ebenfalls zugestimmt.
zu 7.
Abzustimmen ist über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024. Zu bewerten sind unter diesem TOP folglich nicht das Vergütungssystem, d. h. Art, Zusammensetzung und Höhe der Vergütungen, sondern es geht um die klare und verständliche Darstellung des Vergütungssystems im Rahmen eines zu erstellenden Vergütungsberichts. Der Vergütungsbericht der ProCredit Holding AG ist ausreichend klar und transparent gestaltet. Die Vergütungen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, ihre Zusammensetzung werden nachvollziehbar und anhand tabellarischer Übersichten erläutert. Eine Besonderheit der ProCredit Holding ist, dass sie seit vielen Jahren auf Grund der stets mehrheitlich beschlossenen Vergütungssysteme auf variable Vergütungen weitgehend verzichtet. Es stellt somit keine Unvollständigkeit des Berichts dar, dass variable Vergütungen nicht näher erläutert werden.
zu 9.
Auf der Hauptversammlung vom 31. Mai 2022 wurde eine Ermächtigung bis 07.12.202 zur Ausgabe von Genussrechten im Gesamtnennbetrag von 100 Mio. € und zum Bezugsrechtsausschluss beschlossen. Die Ermächtigung richtete sich an die damalige persönlich haftende Gesellschafterin der KGaA. 2023 wurde die Umwandlung der KGaA in eine AG beschlossen. Obwohl es sich um einen identitätswahrenden Formwechsel handelte (§ 190 UmwG), soll aus Gründen der Rechtssicherheit nun eine Ermächtigung bis 2030 zur Ausgabe von Genussrechten in Höhe von 200 Mio. € für die AG neu erteilt werden (Einladung, S. 8-10). Das Bezugsrecht kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden u. a., wenn Spitzenbeträge vom Bezugsrecht ausgeschlossen werden oder wenn die Genussrechte obligationsähnlich ausgestaltet sind. Die obligationsähnliche Ausgestaltung erfordert, dass i. weder Mitgliedschaftsrechte noch Bezugs- oder Wandlungsrechte auf Aktien begründet werden, ii. keine Beteiligung am Liquidationserlös gewährt wird und iii. die Höhe der Verzinsung sich nicht nach der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende richtet. Es besteht daher keine Verwässerungsgefahr für Aktionäre.
zu 10.
Vorgeschlagen wird eine Ermächtigung bis 03.06.2030 zum Erwerb eigener Aktien im Umfang von 10 % des zum maßgeblichen Zeitpunkt bestehenden Grundkapitals, und deren Verwendung, unter Ausschluss des Bezugsrechts, zur Bedienung von Erwerbspflichten oder -rechten, insbesondere im Rahmen von Wandel-/Optionsrechten, zum Verkauf an der Börse nach Maßgabe von § 186 Abs. 3 S. 4 AktG, als Dividende (Aktiendividende) oder zum Angebot an Dritte als Gegenleistung im Rahmen des Erwerbs von Beteiligungen der Gesellschaft. Auf Grund der im Beschlussvorschlag definierten Grenzen wird dem TOP zugestimmt.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
zu 8.
Unter TOP 8 wird vorgeschlagen, die bis 2025 befristete Ermächtigung zur Durchführung virtueller Hauptversammlungen in § 17 Abs. 1 der Satzung bis 2027 zu verlängern. Hiernach soll der Vorstand die Durchführung einer virtuellen HV beschließen dürfen.
Für die DSW ist die Ermächtigung nur zustimmungswürdig, wenn in der Satzungsregelung klar definiert wird, für welche Ausnahmefälle eine virtuelle HV vorgesehen ist; zudem sollte der Vorstand die Entscheidung zur Durchführung einer virtuellen HV nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats treffen dürfen (Aufsichtsratsvorbehalt). Die DSW lehnt den Beschlussvorschlag TOP 8 ab, es sei denn, die Gesellschaft wird sich spätestens in der Hauptversammlung am 04.06.2025 bereit erklären, den Beschlussvorschlag zur Änderung von § 17 Abs. 1 der Satzung wie folgt zur Abstimmung zu stellen:
„Ist eine Hauptversammlung mit physischer Präsenz der Aktionäre (Präsenzhauptversammlung) ausnahmsweise auf Grund von äußeren, nicht von der Gesellschaft zu vertretenden Umständen, zum Beispiel auf Grund einer Pandemie oder wegen einer Gefahrenlage, nicht durchführbar, so ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt vorzusehen, dass Hauptversammlungen, die bis einschließlich zum 31.08.2027 stattfinden, ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung (virtuelle Hauptversammlung) abgehalten werden können.“
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von ProCredit Holding AG & Co. KGaA werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 04.06.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.