Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HUGO BOSS AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022, des zusammengefassten Lageberichts der HUGO BOSS AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2022, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a, § 315a HGB für das Geschäftsjahr 2022
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW wird dem Vorschlag der Verwaltung zur Verwendung des Bilanzgewinns, der die Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,00 je Aktie und den Vortrag des Restbetrags auf neue Rechnung vorsieht, folgen.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW wird die Mitglieder des Vorstands für ihre Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW wird auch die Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2023
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW wird der Wahl der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2023 zustimmen.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW plant der Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022 zuzustimmen.
Satzungsänderung zu § 13 der Satzung
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die DSW begrüßt, dass die Gesellschaft im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung 2023 auf eine Nutzung des Vorfelds für die Fragenstellung verzichtet und sich beim Ablauf der virtuellen Hauptversammlung auch sonst sehr nah an einer klassischen Präsenzveranstaltung orientiert. Die Dauer der Ermächtigung für die Durchführung virtueller Hauptversammlungen von zwei Jahren nach Eintragung der Satzungsbestimmung in das Handelsregister der Gesellschaft steht im Einklang mit den DSW-Abstimmungsrichtlinien. Die in der Begründung zur Beschlussfassung genannten Kriterien für die Entscheidung des Vorstands über die Abhaltung einer Hauptversammlung im virtuellen Format erscheinen dennoch zu unkonkret und zu unverbindlich. Die DSW erwartet eine klare Zusicherung der Gesellschaft, dass in der virtuellen Hauptversammlung keine Beschlussgegenstände zur Abstimmung gestellt werden, die intensiv in Aktionärsrechte eingreifen (z.B. Strukturmaßnahmen, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Squeeze-out, gravierende Satzungsänderungen o.ä.). Da eine solche Zusicherung der Gesellschaft nicht vorliegt, werden wir die Ermächtigung des Vorstands zur Durchführung virtueller Hauptversammlungen ablehnen.
Satzungsänderung zu § 15 der Satzung
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die DSW erachtet die persönliche Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats an Hauptversammlungen als Best Practice. Die in der Beschlussfassung genannten Fälle für eine Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern im Wege der Bild- und Tonübertragung erscheinen zu weit gefasst und teilweise nicht gerechtfertigt. Wir werden die vorgeschlagene Satzungsänderung daher ablehnen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Gegenanträge Stand: 09.05.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Gegenanträge veröffentlicht:
Beschlüsse Stand: 09.05.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.