Hauptversammlung SGT German Private Equity GmbH & Co. KGaA

  • 11:00 Uhr
  • virtuell
  • Sonstige
TOP alle, außer TOP 8 und 10

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

zu 5.


Die DSW erkennt in der Umfirmierung keinen Mehrwert, sieht aber auch keinen wesentlichen Nachteil. Als reine Beteiligungsgesellschaft benötigt das Unternehmen keinen Firmennamen mit hoher Bekanntheit. Die Umfirmierung könnte eine Zäsur markieren, mit der eine wenig erfolgreiche Unternehmensphase beendet werden soll. Die DSW wird sich diesem Vorhaben nicht entgegenstellen und dem Beschluss zustimmen.


zu 6.
Nachdem das Aufsichtsratsmitglied Dr. Thomas Borer sein Amt mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung am 24. August 2024 niederlegt, soll der Aufsichtsrat auf drei Mitglieder verkleinert werden. § 13 Abs. 1 der Satzung soll entsprechend geändert werden. Hiergegen bestehen keine Bedenken. Die Verkleinerung des Gremiums wird den Personalaufwand senken.


zu 9.
Der Erwerb eigener Aktien – ggf. auch über Derivate – ist nicht zu beanstanden. Wichtig ist vielmehr, dass die eigenen Aktien nicht, wie mit TOP 8 beabsichtigt, weitergegeben oder veräußert, sondern, wie mit dem Gegenantrag beabsichtigt, eingezogen werden. Daher wird dem Antrag zugestimmt.



TOP 8 und 10

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

zu 8.
Die hohen Verluste des Unternehmens (vgl. TOP 7) und die beabsichtigte Verwendung eigener Aktien zur Weitergabe an Dritte bzw. zum Erwerb von KI-Startups erscheint hochriskant und lässt keine sicheren Vorteile für die Aktionäre erwarten. Die Einziehung der Aktien würde dagegen den Buchwert der verbleibenden Bestandaktien erhöhen. Daher wird der Vorschlag abgelehnt.


zu 10.
Auch zu TOP 10 hat der Aktionär (eigene Aktien) und Aktionärsvertreter (SdK) Herr Tom Jakobi hat einen Gegenantrag gestellt. Die Begründung ist analog zu TOP 8 (siehe oben). Da die Aktien derzeit weit unter dem Buchwert gehandelt werden, ist die Einziehung eine bessere Möglichkeit, um den Buchwert der verbleibenden Bestandsaktien zu steigern als deren Veräußerung weit unter dem Buchwert. Die DSW stimmt daher gegen TOP 10

TOP Gegenantrag zu 8 und 10

Die DSW-Empfehlung lautet JA.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.

Beschlüsse Stand: 15.08.2024
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

SGT-HV-2024-Abstimmung.pdf
Download PDF (208 KB)

Zurück zur Übersicht

Stimmrechtsvertretung durch die DSW

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.