Hauptversammlung PUMA SE

  • 11:00 Uhr
  • Herzogenaurach
  • MDAX®
TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PUMA SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022, des zusammengefassten Lageberichtes für die PUMA SE und den PUMA-Konzern (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerechtlichen Angaben) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Dieser TOP ist ohne Beschluss.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Wir werden der Ausschüttungsquota von 34,7% zustimmen.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 5

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 6

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 7

Beschlussfassung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 8

Änderung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Aufsichtsrates und Änderung von § 15.1, § 15.2 und § 15.4 der Satzung

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 9

Beschlussfassung über eine Ergänzung der Satzung um § 17.3, die den Vorstand ermächtigt, künftig die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die Kriterien für die Entscheidung pro virtueller HV sind nicht genannt bzw. uns zu unkonkret. Die DSW möchte eine klare Zusicherung der Gesellschaft hören dazu, dass in der virtuellen HV keine Beschlussgegenstände zur Abstimmung gestellt werden, die signifikant in Aktionärsrechte eingreifen (keine Strukturmaßnahmen, gravierende Satzungsänderungen, kein BGAV, kein Squeeze Out, Delisting, o.ä.). Sollten wir diese Zusicherung nicht bekommen, stimmen wir als DSW gegen diesen TOP.

TOP 10

Beschlussfassung über eine Ergänzung der Satzung um § 19.5, die es den Mitgliedern des Aufsichtsrats ermöglicht, an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung teilzunehmen

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Ablehnung, da die rein virtuelle HV nur die Ausnahme sein sollte. Grundsätzlich ist von einem Aufsichtsratsmitglied zu erwarten, dass diese die Bereitschaft besitzt an einer Hauptversammlung persönlich teilzunehmen. Rechtliche Einschränkungen eines Aufsichtsrats können eine virtuelle Teilnahme an einer Hauptversammlung begründen, aber die Unzumutbarkeit des Reiseaufwandes nicht, weshalb diesem Antrag nicht zugestimmt werden kann.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


PUMA_SE_Einladung_HV_2023.pdf
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Gegenanträge Stand: 25.05.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Gegenanträge veröffentlicht:

PUMA_Gegenantrge_HV_2023.pdf
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Beschlüsse Stand: 25.05.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

PUMA_-_Abstimmungsergebnisse.pdf
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