Die DSW-Empfehlung lautet JA.
zu TOP 5
Der Vergütungsbericht zeichnet ein detailliertes Bild von der Vergütungsstruktur innerhalb des Unternehmens und kann somit gebilligt werden. Die Billigung des Berichts stellt ausdrücklich keine (erneute) Billigung des Vergütungssystems dar.
zu TOP 6.2
Her Prof. Jaroni hat das 70. Lebensjahr überschritten. Aufgrund seiner Erfahrung und seines Kompetenzprofils erscheint seine Wiederwahl dennoch opportun – gerade mit Blick auf die „Eingewöhnung“ der neuen AR-Mitglieder.
zu TOP 6.3
Herr Prof. Dr. Hack bringt als Hochschullehrer für International Finance und Accounting wichtige Kompetenzen ein und die Anzahl seiner sonstigen Mandate ist (noch) überschaubar.
zu TOP 7
Die vorgeschlagene Fix-Vergütung für die Mitglieder des ersten Aufsichtsrats ist mit EUR 30.000 für das einfache Mitglied der Größe und Komplexität des Unternehmens angemessen.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
zu TOP 2
Die Gesellschaft selbst thematisiert in der Einberufung die Cyber-Attacke vom Februar 2024, die PSI nachhaltig belastet und die Frage aufwirft, inwieweit das Risikomanagement der Gesellschaft funktioniert. Ein IT-Sicherheitskonzept, das nach einer Ransomware-Attacke vier Monate benötigt, um die Systeme wiederherzustellen, weist erhebliche Mängel auf. Dies deutet darauf hin, dass sowohl präventive als auch reaktive Maßnahmen unzureichend waren. Diese Frage richtet sich sowohl an den gesamten Vorstand wie auch an den Aufsichtsrat (siehe TOP 3). Die Entlastung des Gesamtvorstands sollte vertagt werden, bis die Cyberattacke vollständig aufgeklärt ist.
zu TOP 3
Nachdem der Schluss naheliegt, dass das Risikomanagement der Gesellschaft unzureichend war, stellt sich auch die Frage nach der Verantwortung des Aufsichtsrats. Sofern der Aufsichrasts um Entlastung ersucht, ohne dass ein Abschlussbericht zur Cyberattacke vorliegt, muss diese versagt werden. Auch hier wäre eine Vertagung die sinnvollere Option.
zu TOP 6.1
In der aktuellen Situation braucht die Gesellschaft Aufsichtsräte mit Fokus – was bei Herrn Trippel angesichts von fünf weiteren AR-Mandaten zu bezweifeln ist. Und nach über 20 Jahren im Aufsichtsrat der PSI AG (seit 2002) wäre ein Wechsel sehr zu begrüßen.
zu TOP 6.4
Unabhängig von seinem Kompetenzprofil – Herr Dr. Wittenberg ist bereits in sieben anderen Unternehmen als Aufsichtsrat tätig. Eine solche Mandatskumulation ist grundsätzlich kritisch, bei einer Gesellschaft in der Situation von PSI ganz besonders.
zu TOP 8
Ein Aktienoptionsprogramm ist grundsätzlich sinn- und wertstiftend, um Mitarbeiter und Führungskräfte zu incentivieren und an das Unternehmen zu binden. Dazu gefällt, dass PSI das vorgeschlagene Programm mit einem Umfang von 600.000 Aktien recht knapp hält, so dass keine unangemessene Verwässerung der Altaktionäre zu befürchten ist. Dennoch lehnen wir das Programm ab, weil das Erfolgsziel nicht zeitraumbezogen ist, sondern ausschließlich auf die EBITDA-Rendite eines einzigen Geschäftsjahres abstellt (2028) und damit sehr stark von kurzfristigen Effekten beeinflusst wird und nicht an der langfristig-nachhaltigen Unternehmensentwicklung hängt.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 29.07.2024
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.