Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PATRIZIA SE zum 31. Dezember 2022, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022, des zusammengefassten Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Berichts des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2022 und des erläuternden Berichts der geschäftsführenden Direktoren zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der PATRIZIA SE
DSW-Empfehlung lautet Enthaltung.
Die Ausschüttung gemessen am Gewinn erscheint zu gering. Die DSW fordert grundsätzlich eine Ausschüttung von 50% des Konzernergebnisses.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der PATRIZIA AG
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der PATRIZIA AG
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und von Zwischenmitteilungen
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrats
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsrats
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die geschäftsführenden Direktoren
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie Aufhebung der bestehenden Ermächtigung
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Satzungsänderung betreffend virtuelle Hauptversammlungen
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die Kriterien für die Entscheidung pro virtueller HV sind nicht genannt bzw. zu unkonkret. Die DSW möchte eine klare Zusicherung der Gesellschaft hören dazu, dass in der virtuellen HV keine Beschlussgegenstände zur Abstimmung gestellt werden, die signifikant in Aktionärsrechte eingreifen (keine Strukturmaßnahmen, gravierende Satzungsänderungen, kein BGAV, kein Squeeze Out, Delisting, o.ä.). Sollten wir diese Zusicherung nicht bekommen, stimmen wir als DSW gegen diesen TOP.
Satzungsänderung betreffend die virtuelle Teilnahme von Verwaltungsratsmitgliedern an Hauptversammlungen
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Ablehnung, da die rein virtuelle HV nur die Ausnahme sein sollte. Grundsätzlich ist von einem Aufsichtsratsmitglied zu erwarten, dass diese die Bereitschaft besitzt an einer Hauptversammlung persönlich teilzunehmen. Rechtliche Einschränkungen eines Aufsichtsrats können eine virtuelle Teilnahme an einer Hauptversammlung begründen, aber z.B. die Unzumutbarkeit des Reiseaufwandes nicht, weshalb diesem Antrag nicht zugestimmt werden kann.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von PATRIZIA AG werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 12.05.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 25.05.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.