Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PATRIZIA SE zum 31. Dezember 2025, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025, des zusammengefassten Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Berichts des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2025 und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der PATRIZIA SE
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW begrüßt den Vorschlag, eine Dividende in Höhe von 0,36 € pro Aktie auszuschütten.
Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW wird die geschäftsführenden Direktoren für das abgelaufene Geschäftsjahr entlasten.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die DSW wird den Verwaltungsrat nicht entlasten. Die Zielerreichungsgrade für die kurzfristige variable Vergütung wurden sehr unambitioniert bemessen. Zudem besteht der Eindruck, dass der Verwaltungsrat nicht in verantwortungsvoller Weise von der Ermächtigung Gebrauch gemacht hat, die Hauptversammlung virtuell stattfinden zu lassen. Eine Begründung für das diesjährige virtuelle Format wurde nicht gegeben. Indes haben sich virtuelle Hauptversammlungen der PATRIZIA SE nicht bewährt, die Anzahl zugeschalteter Aktionäre bleibt weit hinter der Anzahl der Besucher vergangener Präsenzhauptversammlungen zurück.
Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und von Zwischenmitteilungen
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW wird die Wahl der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 unterstützen.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die DSW wird den Vergütungsbericht nicht billigen, da die Unternehmenszielvorgaben zur Bemessung der kurzfristigen variablen Vergütung zu unambitioniert festgelegt worden sind.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die geschäftsführenden Direktoren
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die Maximalvergütung der fünf geschäftsführenden Direktoren – welche in Summe ca. die Hälfte des für 2025 ausgewiesenen EBITDA entsprechen würde – wird als zu hoch angesehen.
Beschlussfassung über die Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrats
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die letztjährige Aufstockung des Verwaltungsrats wurde vor dem Hintergrund des erhöhten Arbeitsaufwands des Verwaltungsrats begrüßt. Der Vorschlag, den Verwaltungsrat abermals zu reduzieren, wurde nicht begründet und kann daher nicht nachvollzogen werden.
Beschlussfassung über die Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsrats
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW stimmt für die vorgeschlagenen Kandidaten.
Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals 2021/I und Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2026/I und die entsprechende Satzungsänderung
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Neben dem Genehmigten Kapital 2026/I in Höhe von etwa 20 % soll ein weiteres Genehmigtes Kapital 2026/II geschaffen werden sowie ein zusätzliches Bedingtes Kapital von ebenfalls etwa 20 % des Grundkapitals. Sowohl die Summe der Genehmigten / Bedingten Kapitalia als auch die möglichen Bezugsrechtsausschlüsse werden als zu weitreichend erachtet.
Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2026/II mit Bezugsrechtsausschluss zur Ausgabe von Mitarbeiteraktien und die entsprechende Satzungsänderung
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Neben dem Genehmigten Kapital 2026/I in Höhe von etwa 20 % soll ein weiteres Genehmigtes Kapital 2026/II geschaffen werden sowie ein zusätzliches Bedingtes Kapital von ebenfalls etwa 20 % des Grundkapitals. Sowohl die Summe der Genehmigten / Bedingten Kapitalia als auch die möglichen Bezugsrechtsausschlüsse werden als zu weitreichend erachtet.
Hinzu kommt, dass die PATRIZIA SE bereits über eine erhebliche Zahl zurückgekaufter Aktien verfügt.
Beschlussfassung über die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2026 und die entsprechende Satzungsänderung
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Neben dem Genehmigten Kapital 2026/I in Höhe von etwa 20 % soll ein weiteres Genehmigtes Kapital 2026/II geschaffen werden sowie ein zusätzliches Bedingtes Kapital von ebenfalls etwa 20 % des Grundkapitals. Sowohl die Summe der Genehmigten / Bedingten Kapitalia als auch die möglichen Bezugsrechtsausschlüsse werden als zu weitreichend erachtet.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von PATRIZIA AG werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 28.05.2026
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von PATRIZIA AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 11.06.2026
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.