Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Eine Satzungsänderung zur Einführung der virtuellen Hauptversammlung lehnt die DSW ab, da die Ermächtigung für einen Zeitraum von mehr als ein bis zwei Jahren beantragt wird. Zudem wird in der Satzungsänderung nicht ausreichend geregelt, wie die Aktionärsrechte im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung konkret ausgestaltet und gewahrt werden.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von OHB SE werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 12.05.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 25.05.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
WKN: 593612
Art: Inhaberaktie
Geschäftsjahr: 31.12.
DSW Landesverband: Bremen
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.