Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Kapitalmaßnahme
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Der Bezugsrechtsausschluß liegt mit 20% außerhalb der Grenzen der DSW Richtlinien.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 29.07.2024
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.