Vorlage der Abschlussunterlagen
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Der Vorstand hat sich auf der letzten HV gemäß § 16 der neuen Satzung für einen Zeitraum von 5 Jahren ermächtigen lassen, die Versammlung virtuell abzuhalten. Wie in 2023 soll auch in diesem Jahr die HV wieder virtuell stattfinden.
Vor diesem Hintergrund wird die DSW dem Vorstand keine Entlastung erteilen.
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Gegen die Entlastung bestehen keine Bedenken.
Wahl des Abschlussprüfers
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW empfiehlt dem Beschluss zuzustimmen.
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Es bestehen aus Sicht der DSW keine Bedenken.
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die vorgeschlagenen Kandidaten sind als Vertreter eines Großaktionärs als nicht unabhängig eingestuft. Die DSW wird deshalb mit Nein stimmen.
Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022/23
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Aus Sicht der DSW mangelt es im Vergütungsbericht an der erforderlichen Transparenz. Dies gilt insbesondere für die Darstellung der Zielvergütung: hier ist nicht erkennbar, ob und in welchem Umfang die individuellen Ziele für die einzelnen Vorstandsmitglieder tatsächlich erreicht wurden.
Daneben ist in der tabellarischen Darstellung der individuellen Vergütung die Bezüge der Altersversorgung und die Nebenleistungen in einer Spalte zusammengefasst worden. Zudem lässt die Darstellung bei der Grundvergütung vermuten, dass Antrittsgelder und Abfindungen dort miterfasst werden und nicht separat ausgewiesen werden. Hinzukommt, dass der ESG- Anteil an der variablen Zielvergütung insgesamt bei nur 12 % liegt und damit der von der DSW angestrebte Anteil von 20 % nicht erreicht wird.
Mangels Transparenz und Verständlichkeit wird die DSW deshalb gegen den Bericht stimmen.
Neufassung von § 16 Abs. 2 der Satzung (Teilnahmerecht)
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Es bestehen aus Sicht der DSW keine Bedenken.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Gegenanträge Stand: 08.02.2024
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Gegenanträge veröffentlicht:
Beschlüsse Stand: 08.02.2024
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.