Die DSW-Empfehlung lautet JA.
TOP 2
Die DSW wird dem Vorschlag der Verwaltung zur Verwendung des Bilanzgewinns, der die Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,40 je Aktie und den Gewinnvortrag des Restbetrags vorsieht, folgen.
TOP 3
Die DSW wird den Vorstand für seine Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
TOP 4
Die DSW wird auch die Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
TOP 5
Nach der erfolgten Neuausschreibung des Prüfungsmandats im abgelaufenen Geschäftsjahr wird die DSW der Bestellung der Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg (Standort Bielefeld), zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zustimmen.
TOP 6
Die DSW wird der vorgeschlagenen Erneuerung der Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien zustimmen, da sich diese innerhalb der von der DSW akzeptierten Grenzwerte bewegt.
TOP 7
Die DSW wird der vorgeschlagenen Satzungsänderung, die eine Folge des am 15. Dezember 2023 in Kraft getretenen Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG) ist, zustimmen.
TOP 8
Die DSW plant der Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023 zuzustimmen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 24.06.2024
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.