Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Infineon Technologies AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 30. September 2022, des zusammengefassten Lageberichts für die Infineon Technologies AG und den Infineon-Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2022
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht von Quartalsfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2023
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Aufhebung einer bestehenden und Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Aufhebung einer bestehenden und Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien unter Einsatz von Derivaten
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Satzungsänderungen
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die DSW ist gegen die Satzungsänderungen zur künftigen Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen, da die Gesellschaft bisher nicht erklärt hat, wie genau sie den Ablauf und die mögliche Einschränkung von Aktionärsrechten in Zukunft konkret ausgestalten wird. In der Hauptversammlung 2023 wird das Vorfeld zur Einreichung und Beantwortung von Fragen nicht genutzt. Auch werden das Frage- sowie das Rederecht nicht vorab und pauschal beschränkt. Das ist zunächst zu begrüßen.
Die DSW wird daher den konkreten Ablauf der Hauptversammlung 2023 genau beobachten und zu der Ausgestaltung zukünftiger Hauptversammlungen Fragen stellen.
Aufsichtsrat und Vorstand deuten in ihren Erläuterungen zu TOP 9 an, dass sie bei der Wahl des HV-Formates zukünftig (auch) die Interessen der Aktionäre berücksichtigen werden. Leider wird aber nicht näher erläutert, wie eine solche „Berücksichtigung der Aktionärsinteresssen“ konkret aussehen wird und in welchen Fällen ein Präsenzformat den Vorzug erhält und wann eben nicht.
Wir behalten uns daher offen, unser Votum zu TOP 9 vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der HV 2023 und auf Basis der erfolgten Antworten auf unsere diesbezüglichen Fragen noch in der HV zu ändern.
Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Billigung des Vergütungsberichts
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Gegenanträge Stand: 20.02.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Gegenanträge veröffentlicht:
Beschlüsse Stand: 20.02.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.