Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
zu TOP 8 a):
Die DSW lehnt eine Ermächtigung zur Durchführung von virtuellen Hauptversammlungen auf eine Dauer von 5 Jahren ab.
zu TOP 8 b):
Die DSW lehnt auch bei virtuellen Hauptversammlungen eine Beschränkung des Frde- und Fragerechts der Aktionäre ab.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Hapag-Lloyd AG werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 20.04.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 03.05.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
WKN: HLAG47
Art: Namensaktie
Geschäftsjahr: 31.12.
DSW Landesverband: Hamburg/Schleswig-Holstein
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.