Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
DSW-Empfehlung lautet Enthaltung.
Aufgrund der massiven Prognoseverfehlung wird sich die DSW bei der Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands enthalten.
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
zu TOP 3
Der Aufsichtsrat wird von der DSW entlastet.
zu TOP 4
Die DSW wird die Wahl der S&P GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Augsburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 unterstützen.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
zu TOP 5
Die Vorstandsvergütung ist nach Auffassung der DSW zu wenig variabel und zu wenig an eine langfristige und nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgestaltet.
zu TOP 6
Es besteht gemäß § 14 Abs. 3 der Satzung noch ein genehmigtes Kapital bis zum 17.12.2025, so dass die Schaffung eines weiteren genehmigten Kapitals nicht erforderlich erscheint. Zudem würde das vollständige Ausnutzen des bestehenden und des neuen genehmigten Kapitals zu einer starken Verwässerung der Aktionäre führen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.