Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die earnings per share belaufen sich auf 6,49 EUR. Die Verwaltung schlägt lediglich die Zahlung einer Dividende von 1,30 EUR je dividendenberechtigter Stamm- und Vorzugsaktie vor. Die DSW fordert grundsätzlich die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 50% des Konzernjahresergebnisses. Insofern erweist sich der Dividendenvorschlag der Verwaltung als zu niedrig.
Beschlussfassung über eine Ergänzung der §§ 14 und 15 der Satzung zur künftigen Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Eine Satzungsänderung zur Einführung der virtuellen Hauptversammlung lehnt die DSW ab, wenn
• diese die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung direkt vorsieht, d.h. ohne den Vorstand zu ermächtigen, vorzusehen, dass die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird oder
• die Ermächtigung für einen Zeitraum von mehr als ein bis zwei Jahren beantragt wird oder
• die Ermächtigung für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren beantragt wird aber in der Beschlussvorlage bzw. deren Begründung nicht erläutert wird, ob und unter welchen Voraussetzungen der Vorstand von der Ermächtigung Gebrauch machen wird oder
• in der Beschlussvorlage bzw. deren Begründung nicht erläutert wird, wie die Aktionärsrechte im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung konkret ausgestaltet und gewahrt werden.
An der fachlichen Qualifikation des Kandidaten bestehen keine Zweifel. Allerdings befürchtet die DSW, dass der von der Verwaltung vorgeschlagene Kandidat aufgrund einer Vielzahl anderweitiger Mandate in vergleichbaren Kontrollgremien zeitlich nicht in der Lage ist, sich entsprechend den Anforderungen der DSW der Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft zu widmen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von EUROKAI GmbH & Co. KGaA werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 25.05.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 08.06.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.