Hauptversammlung Delivery Hero AG

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TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die Delivery Hero SE und den Konzern, dem zusammengefassten nichtfinanziellen Konzernbericht für die Delivery Hero SE und den Konzern und dem Bericht des Aufsichtsrats sowie den erläuternden Berichten zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB

Dieser TOP ist ohne Beschluss.

TOP 2

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die Gesellschaft weist für 2023 erneut ein tiefrotes Konzernergebnis aus, ist allerdings in ihrem Fortbestand nicht akut gefährdet und entwickelt sich im Großen und Ganzen „in line“ mit ihrer (durchaus diskussionswürdigen) Strategie. Pflichtverletzungen der Organe, die ein Versagen der Entlastung nahelegen würden, sind aus heutiger Sicht nicht erkennbar.

TOP 3

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

siehe TOP 2

TOP 4

Wahl und Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern sowie Bestellung von Ersatzmitgliedern

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die Wahlvorschläge der Gesellschaft laufen auf eine weitgehende personelle Neuaufstellung des Aufsichtsrats hinaus, die wir grundsätzlich begrüßen. Als Operating Partner des Großaktionärs Prosus ist Roger Rabalais (TOP 4.2) zwar kein unabhängiger Aufsichtsrat, in einem bei Zustimmung der Hauptversammlung künftig achtköpfigen Aufsichtsrat (siehe TOPen 14/15) ist dieser Umstand aber zu vernachlässigen. Mit Kristin Skogen Lund, der CEO von Schibsted ASA (TOP 4.1), soll eine anerkannte Kompetenzträgerin an der Schnittstelle zwischen E-Commerce und Medien in den Aufsichtsrat einziehen. Damit trotz der Revirements eine gewisse Konstanz im Gremium gewahrt bleibt, ist auch die Wiederwahl des langjährigen AR-Vorsitzenden Martin Enderle (TOP 4.3) zu unterstützen. Für Vorbehalte gegenüber den von der Arbeitnehmerseite nominierten Kandidaten (TOPen 4.4-4.6 bzw. als Ersatzmitglieder TOPen 4.7-4.9 gibt es keinerlei Anhaltspunkte).

TOP 5

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten und sonstigen unterjährigen Finanzinformationen der Gesellschaft sowie über die Bestellung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024 nach dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 6

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Der Vergütungsbericht zeichnet ein detailliertes Bild von der Vergütungsstruktur innerhalb des Unternehmens und kann somit gebilligt werden. Die Billigung des Berichts stellt ausdrücklich keine (erneute) Billigung des Vergütungssystems dar.

TOP 7

Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2024/I (Mitarbeiterbeteiligungsprogramm) mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts der Aktionäre und die entsprechende Satzungsänderung in § 4 der Satzung

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die drei TOP bezwecken eine sinnvolle Neustrukturierung der Kapitalia, die den Mitarbeiterbeteiligungs- und Aktienoptionsprogrammen der Gesellschaft unterliegen – dergestalt, dass nicht ausgeübte Kapitalia aus den Jahren 2017-21 aufgehoben und durch neue zwei neue Vorratsbeschlüsse bis 2029 ersetzt werden sollen.

TOP 8

Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2024/II (Beteiligungsprogramm für Vorstandsmitglieder) mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts der Aktionäre und die entsprechende Satzungsänderung in § 4 der Satzung

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

siehe TOP 7

TOP 9

Beschlussfassung über die Änderung des Beschlusses unter Tagesordnungspunkt 10 der Hauptversammlung vom 16. Juni 2021 und über die teilweise Aufhebung des Bedingten Kapitals 2017/II, des Bedingten Kapitals 2019/II sowie des Bedingten Kapitals 2021/II und die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2021 sowie die entsprechenden Satzungsänderungen in § 4 der Satzung

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

siehe TOP 7

TOP 10

Beschlussfassung über die Änderung von § 5 der Satzung (Anpassung an Gesetzesänderung)

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Dieser Satzungsänderung kann zugestimmt werden, da sie rein redaktionellen Charakter hat und durch den Verweis auf die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu einer Vereinfachung der Satzung führt.

TOP 11

Beschlussfassung über die Zustimmung zu den Gewinnabführungsverträgen zwischen einerseits jeweils der Delivery Hero SE und andererseits der Delivery Hero Stores Holding GmbH, der DH Financial Services Holding GmbH, der Delivery Hero Kitchens Holding GmbH und der Delivery Hero Innovations Hub GmbH

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die zur Abstimmung vorgelegten Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge mit Tochtergesellschaften der Delivery Hero SE optimieren das Management der (relativ komplexen) Unternehmensstruktur und sollten deshalb im Interesse der Aktionäre sein.

TOP 12

Beschlussfassung über die Zustimmung zu den Beherrschungsverträgen zwischen einerseits jeweils der Delivery Hero SE und andererseits der Delivery Hero Stores Holding GmbH, der DH Financial Services Holding GmbH, der Delivery Hero Kitchens Holding GmbH und der Delivery Hero Innovations Hub GmbH

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

siehe TOP 11

TOP 13

Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung und des Vergütungssystems für die Mitglieder des Aufsichtsrats und die entsprechende Änderung von § 15 der Satzung

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Vorgeschlagen wird eine Anhebung der Aufsichtsrats-Vergütung von aktuell 25.000 auf 50.000 Euro für das einfache Mitglied, von 50.000 auf 100.000 Euro für den stellvertretenden Vorsitzende und von 150.000 auf 200.000 Euro für den Vorsitzenden. Damit bewegt sich die Gesellschaft im oberen Bereich der Vergleichsgruppe (MDAX), allerdings reflektiert die absolute Höhe der Vergütung die aus der globalen Struktur und der hohen Transaktionsfrequenz resultierende Komplexität des Mandats. Aus diesem Grund kann der Anhebung zugestimmt werden, wobei die nächste Revision nun erst in fünf (statt nach drei Jahre wie zuletzt) stattfinden sollte.

TOP 14

Beschlussfassung über die Vergrößerung des Aufsichtsrats auf acht Mitglieder und die entsprechende Änderung von § 10 Abs. 1 der Satzung

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die Erweiterung des Aufsichtsrats auf acht Mitglieder ist angesichts der Komplexität des Unternehmens zu rechtfertigen – zumal mit dem Vermögensverwalter Scott Ferguson der Vertreter eines Aktionärs (Stimmanteil: 3%) nominiert wird, der sich in der Vergangenheit sehr kritisch mit dem Management auseinandergesetzt hat, so dass hier Interessenkongruenz mit den freien Aktionären besteht.

TOP 15

Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Die DSW-Empfehlung lautet JA.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


26_DH_HV2024-D-Einladung.pdf
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Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Delivery Hero AG werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 06.06.2024
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 20.06.2024
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

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