Hauptversammlung DATAGROUP SE

  • 11:00 Uhr
  • Pliezhausen
  • Sonstige
TOP 2 - 4, 8 und 9

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

zu TOP 2: Die DSW stimmt hier mit ja. Die Ausschüttungssumme beträgt 9 164 604,90 Euro, das sind 16,41% des Bilanzgewinns der Muttergesellschaft. Der für die Bewertung der Ausschüttung aus Sicht der DSW maßgebliche Konzernüberschuss beträgt 21 883 944,61 Euro. Somit werden 41,87 % des Konzernüberschusses  ausgeschüttet. Die DSW fordert zwar gewöhnlich eine Ausschüttung von 50 % des Konzernüberschusses, Angesichts der Tatsache dass der Konzern jährlich rund 44 Millionen Euro neu investiert, und keine weiteren Schulden aufgenommen werden sollten, ist die Ausschüttung sehr gut vertretbar. 


zu TOP 3 und 4: Es spricht nichts gegen eine Entlastung der Organe.



TOP 5 - 7

zu TOP 5: Die Gesellschaft verfügt über ein Grundkapital von 8 349 000 Euro, eingeteilt in ebenso viele Stückaktien. Die zur Abstimmung stehende Kapitalmaßnahme würde es dem Vorstand erlauben, das Grundkapital gegen Sacheinlage um 4 174 500 Euro und damit um die gesetzlich maximal zulässigen 50% - § 202 Absatz 3 AktG - unter Bezugsrechtsausschluss zu erhöhen. In diesem Fall werden Minderheitsaktionäre komplett schutzlos gestellt. Eine Klage gegen einen Mißbrauch wirtschaftlicher Macht ist einem Minderheitsaktionär aufgrund der abgeschwächten Informationspflichten nur sehr schwer möglich; zudem verfügen Minderheitsaktionäre im Regelfall auch nicht über ausreichend Einsicht in die Firmeninterna, um im Vorfeld einer genehmigten Kapitalerhöhung eine Feststellungsklage dagegen substantiell zu untermauern. Darum kann aus Sicht der DSW einer Kapitalerhöhung unter vollständigem Ausschluss des Bezugsrechts nur zugestimmt werden, wenn das Grundkapital maximal um 40% erhöht wird. 

 

zu TOP 6: Die DSW stimmt der Verankerung der virtuellen Hauptversammlung in der Satzung  nur zu, wenn der Ermächtigung Zeitraum maximal zwei Jahre beträgt und wenn zudem sichergestellt ist, dass das Fragerecht NICHT in das Vorfeld der Hauptversammlung verlagert werden kann. Gegen beide Parameter verstößt der geplante Beschluss.

 

zu TOP 7: siehe Ausführungen zu TOP 5.

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von DATAGROUP SE werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 24.02.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 09.03.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

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