Hauptversammlung Coreo AG

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  • Sonstige
TOP 1

Vorlage des festgestellten und geprüften Jahresabschlusses der Coreo AG zum 31. Dezember 2023, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023, des Konzern-Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Dieser TOP ist ohne Beschluss.

TOP 2

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Den Geschäftsberichten zufolge trägt die Gesellschaft seit dem Geschäftsjahr 2017 einen Verlust von mind. 25 Mio. Euro ins jeweils nächste Jahr vor (Verlustvortrag), ohne dass der Jahresfehlbetrag durch einen Jahresüberschuss reduziert werden kann. Insofern bestand schon vor den Krisenjahren ab 2020 (Covid-19, Ukraine-Konflikt, Inflation, Zinsanstieg) ein hoher Fehlbetrag. Bis zum Berichtsjahr (2023) hat sich der Verlustvortrag auf 28 Mio. Euro, und der Bilanzverlust auf 30. Mio. Euro erhöht. Eine Trendwende ist nicht absehbar.


Nach dem Ausscheiden des früheren Alleinvorstands, Herr Dipl.-Ing. Marinov, zum 28.02.2022 hatte der neue Vorstand (Herr Faè (CEO), Herr Gothan (CEO), Herr Tegeder (CFO))  weniger als zwei volle Jahre Zeit, um einen Turn-Around herbeizuführen. Zudem war das Jahr 2023 ein schwieriges Jahr für die Immobilienwirtschaft auf Grund massiv gestiegener Zinsen.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Dem Vorstand wird Entlastung erteilt.

TOP 4

Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Votum AG, Wirtschaftsprüfungs-/Steuerberatungsgesellschaft, Kettenhofweg 92, 60325 Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen. Diesem Vorschlag wird zugestimmt.

TOP 5

Beschlussfassung über die Neufassung von § 18 Abs. (1) der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrates

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

§ 18 alte Fassung sah eine Festvergütung in Höhe von 15.000 Euro (Vorsitzender: 2x; Stellvertreter: 1,5x) sowie Sitzungsgelder in Höhe von 1.500 Euro (Präsenz) bzw. 750 Euro (Telefonische Sitzung) für maximal 6 Sitzungen vor. Laut dem Bericht des Aufsichtsrats (GB, Seite 3) haben im Jahr 2023 11 AR-Sitzungen stattgefunden, die überwiegend in virtueller Form (Videokonferenz) stattfanden. Somit würden 6x 750 Euro Sitzungsgeld anfallen.


Die Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat soll angepasst, und vor dem Hintergrund einer Entscheidung zur Umsatzsteuer von Aufsichtsratsvergütungen vereinfacht und an den Aufwand der letzten Jahre angepasst werden. Das Sitzungsentgelt soll aus diesem Grund entfallen. Die DSW stimmt dem Vorschlag zu.

TOP 6

Ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals durch die Zusammenlegung von Aktien zum Zwecke des Verlustausgleiches nach §§ 222 ff. AktG sowie entsprechende Satzungsänderung

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Eine Kapitalherabsetzung ist für Aktionäre tendenziell ungünstig, da neuen Investoren der Erwerb größerer Anteile erleichtert wird, was wiederum zu einer Verwässerung der Altaktien führen kann, sofern nicht ein Bezugsrecht ausgeübt wird. In einer Krise gibt es aber wenige Alternativen, um einen Turnaround zu bewirken und eine Insolvenz abzuwenden. Die Coreo AG könnte auf Grund des niedrigen Börsenkurses der Aktie (EUR 0,12) derzeit keine Kapitalerhöhung durchführen, um frisches Geld einzusammeln, da die Aktien nicht unter dem Nennwert von EUR 1,00 ausgegeben werden dürfen (Verbot der Unter-Pari-Emission, § 9 Abs. 1 AktG).


Der Börsenkurs der Aktie liegt seit 2017 unter EUR 2,00 und seit 2022 unter EUR 1,00. Auf Grund der Krise am Immobilienmarkt, die mit hohen Zinsen, sinkender Nachfrage und Abwertungen einhergeht, ist ein Kursanstieg nicht zu erwarten. Die vorgeschlagene Satzungsänderung erscheint daher notwendig.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


Beschlüsse Stand: 29.07.2024
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

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