Die DSW-Empfehlung lautet JA.
zu 2.
Der ausgewiesene Bilanzgewinn zum 31.05.2026 in Höhe von 15.368.251,37 EUR soll in Höhe von 1.995.000,00 EUR als Dividende ausgeschüttet (0,25 EUR je Aktie) und in Höhe von 13.373.251,37 EUR auf neue Rechnung vorgetragen werden. Die DSW betrachtet die Dividendenpolitik der Gesellschaft weiterhin sehr genau. Die Erhöhung der Dividende ist positiv zu bewerten. Die Zustimmung setzt eine nachvollziehbare Begründung des Gewinnvortrags voraus. Die Dividendenstrategie wird innerhalb der Hauptversammlung erneut hinterfragt.
zu 3.
Aus der Einladung ergeben sich keine konkreten Beanstandungen, die einer Entlastung entgegenstehen. Die Zustimmung setzt voraus, dass der Geschäftsbericht und die Auskünfte in der Hauptversammlung keine entlastungsrelevanten Vorkommnisse erkennen lassen.
zu 4.
Aus der Einladung ergeben sich keine konkreten Beanstandungen, die einer Entlastung entgegenstehen. Die Zustimmung setzt voraus, dass der Aufsichtsratsbericht und die Auskünfte in der Hauptversammlung keine entlastungsrelevanten Vorkommnisse erkennen lassen. Die Ausschussstruktur und gegebenenfalls die Ausschussvorsitze werden hinterfragt.
zu 5.
Gegen die Erweiterung des Aufsichtsrats von drei auf vier Mitglieder bestehen keine Bedenken. Die Gesellschaft begründet die Erweiterung mit dem gestiegenen Umfang und der erhöhten Komplexität der Geschäftstätigkeit.
zu 6.
Gegen diese Änderung der Satzung bestehen keine Bedenken. Die Möglichkeit kürzerer und gestaffelter Amtszeiten kann die Kontinuität bei personellen Wechseln sicherstellen.
zu 7.
Gegen die Umstellung von einer dividendenabhängigen variablen Vergütung auf eine feste Vergütung bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Die feste Vergütung soll von 14.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR steigen; das Sitzungsgeld von 800,00 EUR bleibt bestehen und der Auslagenersatz entfällt. Die Angemessenheit der neuen Gesamtvergütung wird innerhalb der Hauptversammlung hinterfragt.
zu 8.
Gegen die doppelte feste Vergütung für den Vorsitzenden und die anderthalbfache feste Vergütung für den stellvertretenden Vorsitzenden bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Die Angemessenheit der Gesamtvergütung und die Beschränkung der Faktoren auf die feste Vergütung werden innerhalb der Hauptversammlung hinterfragt.
9. Wahl des Aufsichtsrats
zu 9.1 Matthias Löw
Die beabsichtigte Besetzung des Vorsitzes ist offengelegt. In fachlicher Hinsicht ist Herr Löw für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Herr Löw ist weder Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. Kontrollgremien noch Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Vor diesem Hintergrund dürfte die zeitliche Verfügbarkeit gewährleistet sein.
zu 9.2 Stephan Haack
Die angegebene Tätigkeit als Rechtsanwalt und Notar kann die rechtliche Kompetenz des Gremiums ergänzen. In fachlicher Hinsicht ist Herr Haack für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Herr Haack ist weder Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. Kontrollgremien noch Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Vor diesem Hintergrund dürfte die zeitliche Verfügbarkeit gewährleistet sein.
zu 9.3 Günther Thoma
Die vorgeschlagene kürzere Amtszeit kann einen gestaffelten personellen Übergang unterstützen. In fachlicher Hinsicht ist Herr Thoma für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Herr Thoma ist weder Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. Kontrollgremien noch Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Vor diesem Hintergrund dürfte die zeitliche Verfügbarkeit gewährleistet sein.
zu 9.4 Dipl.-Ing. Berthold Hemer
Die angegebene Ingenieurtätigkeit kann die technische Kompetenz des erweiterten Aufsichtsrats stärken. In fachlicher Hinsicht ist Herr Hemer für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Herr Hemer ist weder Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. Kontrollgremien noch Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Vor diesem Hintergrund dürfte die zeitliche Verfügbarkeit gewährleistet sein.
zu 9.5 Svenja Laurie als Ersatzmitglied
Die angegebene Tätigkeit als Executive Vice President Controlling spricht für einschlägige finanzwirtschaftliche Erfahrung. In fachlicher Hinsicht ist Frau Laurie für das Amt eines Aufsichtsratsmitglieds qualifiziert. Frau Laurie ist weder Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. Kontrollgremien noch Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Vor diesem Hintergrund dürfte die zeitliche Verfügbarkeit gewährleistet sein.
zu 10.
Gegen die erneute Wahl der uniTreu GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn, als Abschluss- und Konzernabschlussprüfer bestehen auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen keine konkreten Einwände. Mandatsdauer, letzte Ausschreibung sowie Prüfungs- und Nichtprüfungshonorare werden innerhalb der Hauptversammlung hinterfragt.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von CeoTronics AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 27.10.2026
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.