Die DSW-Empfehlung lautet JA.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
Gegen die Entlastung des Vorstandes bestehen keine konkreten Bedenken.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Gegen die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats bestehen keine Bedenken.
4. Vorlage des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023 zur Erörterung
Keine Abstimmung
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, für das Geschäftsjahr 2024 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer und als Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2024 (§§ 115 Abs. 5, 117 Wertpapierhandelsgesetz ("WpHG")) bestellt. Ergänzend wird die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Prüfer bestellt, sofern der Vorstand die prüferische Durchsicht etwaiger zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG für das Geschäftsjahr 2024 oder das Geschäftsjahr 2025, soweit diese vor der Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2025 aufgestellt werden, beschließt.
Hiergegen bestehen keine Bedenken.
6. Nachwahl in den Aufsichtsrat
Es bestehen keine Bedenken gegen die fachliche Kompetenz des Kandidaten.
8. Beschlussfassung über eine Änderung des Unternehmensgegenstands und Änderung von § 2 der Satzung
Hiergegen bestehen keine Bedenken.
Kapitalmaßnahme
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Es wird kein ausreichender Grund genannt, warum das Genehmigte Kapital 2022 aufgehoben und durch ein neues ersetzt werden soll. Das Genehmigte Kapital 2022 wurde bisher kaum ausgenutzt. Die Änderung besteht somit hauptsächlich darin, die Möglichkeit zu schaffen, in Zukunft 20% statt 10% der Bezugsrechte auszuschließen. Der pauschale Verweis auf höhere Flexibilität rechtfertigt dies nicht.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 23.08.2024
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.