Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
zu TOP 2:
Die Gesellschaft hat einen Jahresertrag in Höhe von € 363,9 Mio €, ausgeschüttet werden sollen € 1,5 Mio. Die geschäftsführenden Direktoren des Verwaltungsrats erhielten eine Vergütung von unsgesamt € 25,6 Mio. Die Dividende sollte mindestens das betragen, was der Vorstand an Boni erhält. Der Vorstand erhält 2023 das 16 fache des Betrages, das die Verwaltung als Dividende vorschlägt, rund 1,5 Mio. €. Daher schlage ich vor, als angemessene Ausschüttung einen Betrag in Höhe von € 24 Mio auszuschütten, was einer Dividende von € 0,80 entspricht.
zu TOP 3:
Die Interessen der geschäftsführenden Gesellschafter un der anderen Kontrollorgane scheinen nicht mit den Interessen der Aktionäre kongruent zu sein. Das Anfang des Jahres 23 von der Geschäftsführung kommunizierte Delisting führte zu einem deutlichen Rückgang des Aktienkurses. Der in der HV 23 aufgedeckte Verkauf der 1,25 Mio eigenen Aktien an ein von einem Familienmitglied kontrolliertem Unternehmen, das vom Verwaltungsratsmitglied Dr. Dirk Markus geleitet wird, das eingeschränkte Testat des Wirtschaftsprüfers für das Jahr 23 und die grundsätzliche Performance des Unternehmens für die Aktionäre sprechen eine deutliche Sprache und haben die Vertrauensbasis in die Unternehmensführung erschüttert.
zu TOP 4:
Siehe Begründung zu TOP 3. In seinem Bericht setzt sich der Aufsichtsrat mit keinem Wort mit den Vorfällen zum Aktienverkauf auseinander.
zu TOP 7:
Es wird keine Begründung geliefert, warum man die Gesellschaft in „AUR Portfolio III SE & Co. KGaA“ umbenennen will. Der Name klingt nach einer Untergesellschaft, die man aus technischen Gründen zum Halten irgendeiner Beteiligung gegründet hat. Aus unerklärlichen Gründen möchte man so ganz offensichtlich eine Distanz zu dem gut eingeführten und bekannten Namen Aurelius schaffen. Dies führt meines Erachtens zu einer langfristigen Beeinträchtigung des Aktienkurses.
zu TOP 10:
Der geplante Bezugsrechtsausschluß beläuft sich auf 20% und verstößt damit gegen die Grundregeln der DSW, die einen Bezugsrechtsausschluß in Höhe von maximal 10% vorsieht.
Ausserdem hat die Gesellschaft in den letzten Jahren gezeigt, dass das von den Aktionären eingebrachte Kapital nicht zu einer Mehrung des Wertes bei den Aktionären führt. Daher ist hier die Zustimmung zu versagen.
zu TOP11:
Hierfür gibt es keinen überzeugend begründeten Anlass, im Gegenteil, es würden dabei hohe Verwaltungsaufwendungen entstehen.
zu TOP12:
Nach den dubiosen Vorkommnissen um die Aktienrückkäufe im Jahr 2023 halten wir es für keine gute Idee, hier eine neue Ermächtigung zu erteilen.
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 01.10.2024
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.