Die DSW-Empfehlung lautet JA.
zu TOP 2
Die DSW wird die Mitglieder des Vorstands für ihre Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
zu TOP 3
Die DSW wird auch die Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
zu TOP 4
Die DSW wird der Wahl der Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zustimmen.
zu TOP 5
Die DSW plant der Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023 zuzustimmen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 17.05.2024
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.