Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Genehmigtes Kapital
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Das genehmigte Kapital soll bei Gewährung eines Bezugsrechts bis zur Höhe von 50% des Grundkapitals und bei Bezugsrechtsauschluss bis zur Höhe von 20% des Grundkapitals möglich sein. Dies liegt über den Grenzen, die von der DSW als sachgerecht angesehen werden (40% mit Bezugsrecht und 10% mit Bezugsrechtsausschluss).
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 05.07.2024
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.