Die DSW-Empfehlung lautet JA.
zu 3. Es wurde ein gutes Jahresergebnis erwirtschaftet, deshalb bestehen keinerlei Bedenken einer Entlastung zuzustimmen
zu 4. Es gab keine besonderen negativen Vorkommnisse, die einer Entlastung entgegenstehen. Ausweislich des Berichts des Aufsichtsrates ist dieser seinen gesetzlichen Pflichten sehr umfänglich nachgekommen.
zu 5. Gegen die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, als Abschlussprüfer bestehen keine Einwände - weder mit Blick auf die Rotationsregelungen noch auf die Abschlussprüferkosten.
zu 7. Gegen die Wahl der Kandidaten bestehen keine Bedenken - weder in fachlicher noch in zeitlicher Hinsicht.
zu 8. Diese Erhöhung ist marktüblich und es bestehen daher keine Bedenken.
zu 9. Der Beschlussvorschlag dient lediglich einer internen Umstrukturierung und daher bestehen hiergegen keine Bedenken.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
zu 2. Der ausgewiesene Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von EUR 452.310.000,00 soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen werden, um das künftige Wachstum der Gesellschaft zu unterstützen. Ohne nachvollziehbare Begründung werden somit die restlich verbleiben Streuaktionäre am guten Geschäftsjahr der Gesellschaft wieder nicht beteiligt, was die DSW gerade vor dem Hintergrund des Squeeze-out ablehnt.
zu 6. Innerhalb der Hauptversammlung müssen Bestandteile der angemessen Barabfindung noch durch die Gesellschaft näher erläutert werden, bisher kann dem Squeeze-out mit dieser Barabfindung nicht zugestimmt werden.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 05.05.2024
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.