Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022, des Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a HGB) und des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315a HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die DSW erachtet eine derartige Dividendenausschüttung bei diesem Ergebnis als völlig unangemessen. Trotz guten Ergebnissen ist eine Ausschüttung lediglich in Höhe von 5 Cent je Aktie vorgeschlagen. Diese Dividendenstrategie könnten sogar vorliegend gegen eine Entlastung der Organe sprechen.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Der Vorstand hat trotz erheblicher Schwierigkeiten im Netzausbau die Gesellschaft gut durch das Geschäftsjahr geführt und ein solides Jahresergebnis erreicht.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Es gab keine besonderen negativen Vorkommnisse, die einer Entlastung entgegenstehen.
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für unterjährige Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2023 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2024
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Gegen die PriceWaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer bestehen keine Einwände - weder mit Blick auf die Rotationsregelungen noch auf die Abschlussprüferkosten.
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
In fachlicher Hinsicht ist Herr Dobitsch für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Herr Dobitsch ist deshalb auch Mitglied in 6 (4 Mitgliedschaften und 2 Vorsitzmandate) anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. Kontrollgremien, was seine zeitliche Verfügbarkeit trotz auch wesentlicher konzerninterner Mandate überstrapazieren dürfte, weshalb dem Vorschlag vorliegend nicht zugestimmt werden kann.
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
b. Frau Christine Schöneweis
Zustimmung
In fachlicher Hinsicht ist Frau Schöneweis für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Frau Schöneweis ist zwar auch Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen, dennoch dürfte die zeitliche Verfügbarkeit derzeit gewährleistet sein.
c. Herr Matthias Baldermann
Zustimmung
In fachlicher Hinsicht ist Herr Baldermann für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Herr Baldermann ist weder Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. Kontrollgremien noch Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Vor diesem Hintergrund dürfte die zeitliche Verfügbarkeit derzeit gewährleistet sein.
d. Herr Friedrich Joussen
Zustimmung
In fachlicher Hinsicht ist Herr Joussen für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Herr Joussen ist weder Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. Kontrollgremien noch Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Vor diesem Hintergrund dürfte die zeitliche Verfügbarkeit derzeit gewährleistet sein.
e. Herr Vlasios Choulidis
Zustimmung
In fachlicher Hinsicht ist Herr Choulidis für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Herr Choulidis ist weder Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. Kontrollgremien noch Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Vor diesem Hintergrund dürfte die zeitliche Verfügbarkeit derzeit gewährleistet sein.
f. Herr Norbert Lang
Zustimmung
In fachlicher Hinsicht ist Herr Lang für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Herr Lang ist zwar auch Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. Kontrollgremien, dennoch dürfte die zeitliche Verfügbarkeit derzeit gewährleistet sein.
Beschlussfassung über die Billigung des gemäß § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Der Vergütungsbericht stellt anschaulich anhand der Vorjahresvergleichswerte die Vergütungsstruktur dar. Gegen dieses Bericht bestehen keine Bedenken.
Beschlussfassung über die Einfügung eines neuen § 15a in die Satzung
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Virtuelle Hauptversammlung:
Ablehnung, da die rein virtuelle Hauptversammlung nur die Ausnahme sein sollte. Grundsätzlich sollte eine Hauptversammlung in Präsens stattfinden, um allen Aktionären die Teilnahme und Wahrnehmung ihrer Aktionärsrechte gewährleisten zu können. Auch eine hybride Form der HV wäre zustimmungsfähig, wenn den Aktionärsrechten innerhalb des Formats ausreichend Rechnung getragen wäre. Vorliegend möchte die Gesellschaft den Gesetzeswortlaut ohne jede Einschränkung in die Satzung als Ermächtigung bis zum 31.08.2025 übertragen, weshalb diesem Antrag nicht zugestimmt werden kann.
Virtuelle AR Teilnahme:
Ablehnung, da die rein virtuelle HV nur die Ausnahme sein sollte. Grundsätzlich ist von einem Aufsichtsratsmitglied zu erwarten, dass diese die Bereitschaft besitzt an einer Hauptversammlung persönlich teilzunehmen. Rechtliche Einschränkungen oder gesundheitliche Risiken eines Aufsichtsrats können eine virtuelle Teilnahme an einer Hauptversammlung begründen, aber die Unzumutbarkeit des Reiseaufwandes nicht, weshalb diesem Antrag nicht zugestimmt werden kann.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von 1&1 AG werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 03.05.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 16.05.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.