Hugo Boss AG
Geplantes Abstimmverhalten der DSW auf der Hauptversammlung der Hugo Boss AG am 21. Juni 2010 in Nürtingen:
TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009 und des Lageberichts der HUGO BOSS AG sowie des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2009 und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2009 und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs für das Geschäftsjahr 2009
Ohne Beschlussfassung
TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2009
Die DSW wird der vorgeschlagenen Verwendung des Bilanzgewinns (Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,96 je Stammaktie bzw. EUR 0.97 je Vorzugsaktie) zustimmen.
TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Die DSW wird den Vorstand entlasten.
TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Ebenfalls wird die DSW den Aufsichtsrat entlasten.
TOP 5: Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Die DSW wird die Wahl der von der Verwaltung vorgeschlagenen Kandidaten unterstützen.
TOP 6: Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zur Verwendung eigener Aktien auch unter Ausschluss eines Andienungs- und Bezugsrechts einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung
Die DSW wird für die vorgeschlagene Ermächtigungzum Rückkauf eigener Aktien stimmen.
TOP 7: Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für den verkürzten Abschluss und den Zwischenlagebericht für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2010
Gegen die Wahl der KPMG, Stuttgart, als Abschlussprüfer und ggf. als Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenberichten bestehen keine Bedenken.
TOP 8: Beschlussfassung über den Umfang der Offenlegung der Vorstandsvergütung
Die Offenlegung der Vorstandsvergütung soll es der Hauptversammlung ermöglichen, die Angemessenheit der Vergütung zu überprüfen. Die DSW wird gegen diesen Beschlussvorschlag stimmen.
TOP 9: Beschlussfassung über Satzungsänderungen
Den insbesondere durch das ARUG notwendig gewordenen Satzungsänderungen wird die DSW zustimmen.
Unserem Abstimmungsverhalten liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.

