Lanxess AG
Geplantes Abstimmverhalten der DSW auf der Hauptversammlung der Lanxess AG am 28. Mai 2010 in Köln:
TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009 und des Lageberichts für die Gesellschaft (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009, Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2009 und des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2009
Ohne Beschlussfassung
TOP 2: Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW wird der vorgeschlagenen Ausschüttung einer Dividende von EUR 0.50 je Stückaktie zustimmen.
TOP 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Die DSW wird der Entlastung des Vorstands zustimmen.
TOP 4: Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Auch die Entlastung des Aufsichtsrates wird die DSW unterstützen.
TOP 5: Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
Mit Einführung des VorstAG im August 2009 wurde die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass die Hauptversammlung über die Billigung des Vergütungsystems der Vorstandsmitglieder beschließt. Die DSW nimmt positiv zur Kenntnis, dass Lanxess diesen Beschluss freiwillig auf die Tagesordnung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung gesetzt hat.
Aus Sicht der DSW entspricht das Vergütungssystem für die Vorstände von Lanxess weitestgehend den Anforderungen des VorstAG. Die DSW wird daher diesem Tagesordnungspunkt zustimmen.
TOP 6: Wahl des Abschlussprüfers
Die Wahl von PwC, Frankfurt, als Abschlussprüfer und Prüfer des Zwischenberichts, begegnet keinen Bedenken.
TOP 7: Wahlen zum Aufsichtsrat
Die DSW wird die Wahl der von der Verwaltung vorgeschlagenen Kandidaten für den Aufsichtsrat unterstützen.
TOP 8: Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gem. § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts
Es handelt sich um einen Ermächtigungsbeschluss im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die von der DSW nach ihren Abstimmungsgrundsätzen akzeptierte Bandbreite (+/- 10%) für den Erwerbspreis zurück zu erwerbender Aktien ist eingehalten. Die DSW wird zustimmen.
TOP 9: Schaffung eines genehmigten Kapitals II, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts, und entsprechende Änderung der Satzung
Die DSW wird den Beschlussvorschlag der Verwaltung unterstützen.
TOP 10: Änderung von § 14 (Einberufung der Hauptversammlung), § 15 (Teilnahmeberechtigung Hauptversammlung), § 16 Absatz 3 (Bild- und Tonübertragung Hauptversammlung) und § 10 Absatz 8 Satz 2 (Passivvertretung Aufsichtsrat) der Satzung zur Anpassung an Änderungen des AktG
Die vorgeschlagene Satzungsänderung beeinträchtigt keine Aktionärsrechte, so das die DSW zustimmen wird.
Unserem Abstimmungsverhalten liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.

