Vossloh AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der DSW auf der ordentlichen Hauptversammlung der Vossloh AG am 19. Mai 2010 in Düsseldorf:

 

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Ohne Beschlussfassung

 

TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die DSW wird der vorgeschlagenen Verwendung des Bilanzgewinns (Ausschüttung einer Dividende von EUR 2 je Aktie sowie Vortrag eines Betrags von rd. EUR 7 Mio. auf neue Rechnung) zustimmen.

 

TOP 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Die DSW wird den Vorstand entlasten.

 

TOP 4:  Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Auch die Mitglieder des Aufsichtsrates wird die DSW entlasten.

 

TOP 5: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010 und für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts

Gegen die Wahl der BDO, Essen, als Abschlussprüfer und Prüfer für die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts bestehen keine Bedenken. 

 

TOP 6: Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder

Aus Sicht der DSW ist das Vergütungssystem ausreichend transparent dargestellt und entspricht den Vorgaben des VorstAG. Die DSW wird das Vergütungssystem billigen.

 

TOP 7: Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts

Es handelt sich um einen Ermächtigungsbeschluss im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die DSW wird zustimmen.

 

TOP 8: Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, Schaffung eines bedingten Kapitals und entsprechende Änderung der Satzung

Der Schaffung eines Bedingten Kapitals wird die DSW zustimmen.

 

TOP 9: Anpassung der Satzung an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

Die DSW wird den Satzungsanpassungen an das ARUG zustimmen.

 

TOP 10: Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Vossloh Rail Services GmbH und der Vossloh Aktiengesellschaft

Es handelt sich um einen Unternehmensvertrag mit  einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft und damit ohne Bewertungsrelevanz. Der Vertrag wird aus steuerlichen Gründen und zur Optimierung der Konzernstruktur abgeschlossen. Bedenken hiergegen bestehen nicht.

 

TOP 11: Änderung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Vossloh Locomotives GmbH

Auch der Änderung des existierenden Unternehmensvertrags wird die DSW zustimmen.

 

Unserem Abstimmungsverhalten liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.