Tognum AG

Geplantes Abstimmverhalten der DSW auf der Hauptversammlung der Tognum AG am 18. Mai 2010 in Friedrichshafen:

 

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 5, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2009

Ohne Beschlussfassung

 

TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die DSW wird der vorgeschlagenen Verwendung des Bilanzgewinns (Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,35 je Aktie sowie Vortrag auf neue Rechnung) zustimmen.

 

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands (einschließlich des ausgeschiedenen Mitglieds) für das Geschäftsjahr 2009

 Die DSW wird den Vorstand entlasten.

 

TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Ebenfalls wird die DSW den Aufsichtsrat entlasten.

 

TOP 5: Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers (sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Finanzberichten) jeweils für das Geschäftsjahr 2010

Gegen die Wahl der PwC, Stuttgart, als Abschlussprüfer und Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenberichten, bestehen keine Bedenken. 

 

TOP 6: Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien durch die Gesellschaft sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts

Die DSW wird dem vorgeschlagenen Rückkaufprogramm zustimmen.

 

TOP 7: Beschlussfassung zur Anpassung der Satzung an das ARUG

Eine Einschränkung der Aktionärsrechte durch die vorgeschlagenen Satzungsänderungen liegt nicht vor. Die DSW wird zustimmen.

 

TOP 8: Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2007-I und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2010-I in selber Höhe sowie damit zusammenhängende Satzungsänderungen

Die Gesellschaft hat bei der vorgeschlagenen Kapitalerhöhung die potenzielle Verwässerung für Altaktionäre auf maximal 10% beschränkt. Die DSW wird zustimmen.

 

TOP 9: Anpassung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Eine Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung ist aus Sicht der DSW notwendig. Allerdings ist die vorgeschlagene neue Struktur der Vergütung aus Sicht der DSW noch erläuterungsbedürftig. Die DSW wird ihr endgültiges Abstimmverhalten von den Erklärungen der Verwaltung in der Hauptversammlung abhängig machen.

 

TOP 10: Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Die DSW wird der Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten zustimmen.

 

TOP 11: Vergütungssystem des Vorstands

Zu diesem TOP ist, da die Arbeiten am Vergütungssystem bislang noch nicht abgeschlossen sind, keine Beschlussfassung vorgesehen.

 

 

Unserem Abstimmungsverhalten liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.