Comdirect Bank AG
Geplantes Abstimmungsverhalten der DSW auf der ordentlichen Hauptversammlung der Comdirect Bank AG am 7. Mai 2010 in Hamburg:
TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der comdirect bank Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate Governance- und des Vergütungsberichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2009, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB
Ohne Beschlussfassung
TOP 2: Verwendung des Bilanzgewinns
Es wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn von EUR 57.9 Mio. zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0.41 je Aktie zu verwenden. Die DSW wird zustimmen.
TOP 3: Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Die DSW wird für die Entlastung der Mitglieder des Vorstands stimmen.
TOP 4: Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Gleiches gilt für die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates.
TOP 5: Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
Die Struktur des Vergütungssystems ist in angemessener Weise dargestellt, die Vergütung verleitet aus Sicht der DSW nicht zum Eingehen unangemessener Risiken. Die DSW wird das Vergütungssystem im Ergebnis billigen.
TOP 6: Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2010
Hinsichtlich der Wahl von PwC, Frankfurt, Hamburg, als Wirtschaftsprüfer für das laufende Geschäftsjahr sowie für die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts 2010 bestehen aus Sicht der DSW keine Bedenken.
TOP 7: Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Zwischenfinanzberichts für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2011
Auch hier bestehen gegen die Wahl von PwC keine Bedenken.
TOP 8: Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien für Handelszwecke gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 7 AktG
Es handelt sich um eine rechtstechnische Ermächtigung für Kreditinstitute, die in eigenen Aktien Wertpapierhandel betreiben wollen. Die DSW wird zustimmen.
TOP 9: Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG
Es handelt sich um eine Ermächtigung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Auch die nach den DSW-Abstimmungsgrundsätzen definierte Kaufpreisspanne ist bei sämtlichen vorgesehenen Erwerbsmodalitäten eingehalten. Die DSW wird zustimmen.
TOP 10: Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien nach § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG
Auch der Ermächtigung, einen Rückkauf eigener Aktien unter Verwendung von Derivaten durchzuführen, wird die DSW zustimmen.
TOP 11: Aufhebung des bedingten Kapitals nach § 4 Absatz 4 der Satzung
Gegen die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2000 bestehen keine Bedenken.
TOP 12: Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat
Die DSW wird die Wahl von Herrn Georg Rönnberg, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft unterstützen.
TOP 13: Änderung der Satzung zur Anpassung an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
Die DSW wird den vorgeschlagenen Satzungsänderungen zustimmen.
Unserem Abstimmungsverhalten liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.

