Hannover Rückversicherungs AG
Geplantes Abstimmverhalten der DSW auf der Hauptversammlung der Hannover Rückversicherungs AG am 04. Mai 2010 in Hannover:
TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses nebst Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2009 und Bericht des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB
Ohne Beschlussfassung
TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW wird der Ausschüttung einer Dividende von EUR 2,10 je Aktie zustimmen.
TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Die DSW wird den Vorstand für das Geschäftsjahr 2009 entlasten.
TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Die DSW wird auch den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2009 entlasten.
TOP 5: Beschlussfassungen über die Änderung der Satzung
Gegen die durch das ARUG notwendig gewordenen Satzungsänderungen bestehen aus Sicht der DSW keine Bedenken.
TOP 6: Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Es handelt sich um einen Ermächtigungsbeschluss im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die von der DSW nach ihren Abstimmungsgrundsätzen akzeptierte Bandbreite (+/- 10%) für den Erwerbspreis zurück zu erwerbender Aktien ist eingehalten. Die DSW wird zustimmen.
TOP 7: Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Veräußerung eigener Aktien in anderer Weise als durch Angebot an alle Aktionäre oder über die Börse
Dieser TOP korrespondiert mit TOP 6. Die DSW wird zustimmen.
TOP 8: Beschlussfassung über die Erneuerung des genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss und entsprechende Änderung der Satzung
Die DSW wird die Erneuerung des genehmigten Kapitals mittragen.
TOP 9: Beschlussfassung über die Möglichkeit zur Verwendung eines Teils des genehmigten Kapitals zur Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft oder von Konzernunternehmen und entsprechende Änderung der Satzung
Die DSW wird für die Verwendung eines Teilbetrags des genehmigten Kapitals zur Ausgabe neuer Aktien an Mitarbeiter stimmen.
TOP 10: Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands
Das Vergütungssystem für die Vorstände wird von der DSW gebillgt.
Unserem Abstimmungsverhalten liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.

