Münchener Rück AG

Geplantes Abstimmverhalten der DSW auf der Hauptversammlung der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft am 28. April 2010 in München:

 

TOP 1:

a) Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats und des Corporate-Governance-Berichts einschließlich des Vergütungsberichts zum Geschäftsjahr 2009

b) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2009, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2009 sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs

Ohne Beschlussfassung

  

TOP 2: Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2009

Der vorgeschlagene Dividende von 5,75 Euro je Aktie wird die DSW zustimmen

 

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Die DSW wird für die Entlastung des Vorstands stimmen.

 

TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Die DSW spricht sich auch für eine Entlastung des Aufsichtsrates aus.

 

TOP 5: Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Insgesamt erscheint die Struktur der Vergütung als angemessen, auch die von der DSW diesbezüglich geforderte Transparenz bei den Erläuterungen zum Vergütungssystem sind erfüllt worden. Die DSW wird daher das Vergütungssystem billigen.

 

TOP 5: Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

Es handelt sich um einen Ermächtigungsbeschluss im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die von der DSW nach ihren Abstimmungsgrundsätzen akzeptierte Bandbreite für den Erwerbspreis zurück zu erwerbender Aktien ist bei sämtlichen vorgesehenen Erwerbsmodalitäten eingehalten. Die DSW wird zustimmen.

 

TOP 6: Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Die DSW wird der Wahl von Dr. Benita Ferrero-Waldner nicht zuletzt auch unter den vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlenen Diversity-Gesichtspunkten zustimmen.

 

TOP 7: Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zur Möglichkeit des Bezugs- und des Andienungsrechtsausschlusses

Es handelt sich um einen Ermächtigungsbeschluss im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die von der DSW nach ihren Abstimmungsgrundsätzen akzeptierte Bandbreite (+/- 10%) für den Erwerbspreis zurück zu erwerbender Aktien ist eingehalten. Allerdings fehlt die von der DSW für Vorratsbeschlüsse über 5 Jahre laufende, erweiterte Anforderung, namentlich der Zustimmung des Aufsichtsrates für den Erwerb der eingezogenen Aktien. Die DSW wird in der HV eine verbindliche Erklärung des Vorstands einfordern, dass vor Erwerb der eigenen Aktien grundsätzlich die Zustimmung des Aufsichtsrates eingeholt werden wird. Sofern eine derartige Erklärung nicht abgegeben wird, wird die DSW gegen den Vorschlag der Verwaltung stimmen.    

 

TOP 8: Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien unter Einsatz von Derivaten sowie zur Möglichkeit des Bezugs- und des Andienungsrechtsausschlusses

Aus den v.g. Bedenken wird die DSW ihr Abstimmverhalten zu diesem TOP ebenfalls von den Aussagen des Unternehmens in der Hauptversammlung abhängig machen.

 

TOP 9: Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2005, die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2010) sowie die entsprechende Satzungsänderung

Die DSW wird zustimmen.

 

TOP 10: Beschlussfassung über die Änderung der §§ 6 (Anmeldung zur Hauptversammlung) und 7 (Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte) der Satzung

Hinsichtlich der durch das ARUG einzuführenden Satzungsänderungen bestehen aus Sicht der DSW keine Bedenken. Die DSW wird zustimmen.  

 

TOP 11: Beschlussfassung über die Änderung des § 6 der Satzung (Mitteilungen für die Aktionäre)

Auch dieser Satzungsänderung wird die DSW zustimmen. 

 

Unserem Abstimmungsverhalten liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.