Seltsame Vorschläge zu Vorstandsgehältern

Immer wenn es um die Entwicklung von Vorstandsgehältern geht, kochen in Deutschland die Emotionen hoch. Dass dabei in der Regel allein auf Basis von Daten der 30 im DAX versammelten deutschen Top-Unternehmen diskutiert wird, stört dabei scheinbar niemanden. Würde der Blick auf die restlichen rund 970 hierzulande ansässigen börsennotierten Unternehmen gerichtet, sähe die Analyse ja auch lange nicht so dramatisch aus. Die Phalanx der Ideen reicht von der Einführung einer Obergrenze, die je nach politischer Radikalität mal beim 50-fachen, mal beim 100-fachen des durchschnittlichen Lohns eines Facharbeiters liegt – ob damit ein relativ gut verdienender Chemiefacharbeiter oder ein eher mäßig bezahlter Lagerfachmann gemeint ist, bleibt meist offen – bis zur Forderung, Gehälter ab einer Höhe von 2 Millionen Euro mit einer Strafsteuer von 80 Prozent zu belegen.

Der jüngste Vorschlag stammt von SPDFraktionsvize Joachim Poß. Er will, dass Unternehmen Gehaltszahlungen an ihre Vorstände künftig nicht mehr komplett steuerlich geltend machen können. Die Idee ist nicht nur unsinnig, sondern auch verfassungsmäßig bedenklich. Es ist kaum einzusehen, warum Vorstandsgehälter steuerlich anders behandelt werden sollten als Zahlungen an alle anderen Angestellten. Auch bei den sogenannten „Abfi ndungen“ ist dem Poß-Vorschlag nichts Positives abzugewinnen. Dabei handelt es sich schließlich in der Regel um die Auszahlung der Restlaufzeit des Vertrages, falls ein Vorstand vorzeitig gehen muss. Daran wird sich auch zukünftig nichts ändern. Der Poß-Vorschlag würde lediglich eine zusätzliche Belastung des Unternehmens bedeuten. Das ist besonders bedenklich, da Vorstände meist dann vorzeitig verabschiedet werden, wenn es mit der Gesellschaft wirtschaftlich nicht zum Besten steht.

Ulrich Hocker