Nicht an den Grundfesten der Gesellschaft rütteln

Die Zahl der Kröten, die Anleger in den vergangenen Monaten zu schlucken hatten, ist schon immens. Einerseits waren da die globalen Kursverluste, die riesige Löcher in die Depots gerissen haben. Daran werden viele Privatanleger noch Jahre zu knabbern haben. Andererseits sind da aber auch die staatlichen Eingriffe, die ein Maß erreicht haben, das jeden Verfechter marktwirtschaftlicher Prinzipien sehr nachdenklich stimmen muss. Doch Kritik daran wird mit Hinweis auf die angespannte Lage an den Märkten stets abgebügelt.
Man muß sie trotzdem laut äußern, denn inzwischen schießt Berlin damit weit über das Ziel hinaus. Es ist unbestritten, dass diese außergewöhnliche Situation nach außergewöhnlichen Maßnahmen verlangt. Die DSW hat zähneknirschend die Beschneidung verschiedener Aktionärsrechte durch das erste Finanzmarktstabilisierungsgesetz hingenommen.
Aber die Eingriffe, die der Staat mit seinem zweiten Gesetz jetzt vornimmt, gehen entschieden zu weit. Die Enteignung als Mittel zur Stabilisierung der Lage bei der Hypo Real Estate ist der beste Beleg dafür. Zumal das Gesetz nicht auf diesen Einzelfall beschränkt ist. Generell ist eine solche Maßnahme weder angemessen noch erforderlich. Wer etwas anderes sagt, verkennt die Tatsachen. Zudem wird dadurch ein in der Verfassung garantiertes Recht verletzt, der grundgesetzlich verankerte Schutz des Eigentums. Dies ist der Nukleus unserer sozialen Marktwirtschaft. Dieses Recht zu verletzen rüttelt an den Grundfesten unserer Gesellschaft und muß daher Tabu bleiben. Notfalls wird die DSW dies auch vor dem Verfassungsgericht überprüfen lassen.

Ulrich Hocker