Langfristig orientiert, transprarent und seriös
Der Fall Wirecard hat in den vergangenen Tagen für viel Aufsehen gesorgt und eine breite Mediendebatte über Aktionärsschützer insgesamt entfacht. Zur Erinnerung: Die Kleinanlegerorganisation SdK hatte die Bilanzen des Unternehmens infrage gestellt und damit einen Kursrutsch ausgelöst. Zugleich hatte ein hochrangiges Mitglied der Organisation, Markus Straub, Leerverkäufe getätigt und durch den Kursverfall Millionen verdient. Inzwischen ermitteln die Münchener Staatsanwaltschaft und die Allfi nanzaufsicht BaFin.
Ohne konkreten Zusammenhang mit dieser Affäre und für uns nicht nachvollziehbar wurden auch der DSW von den Medien kritische Fragen gestellt. Wie ist die DSW organisiert, sind solche Dinge auch bei uns denkbar? Wie schließen wir Skandale dieser Art aus? Die Verunsicherung scheint groß. Doch, um es klar zu sagen: Zur Verunsicherung besteht kein Anlass, ein Fall „Straub“ ist bei der DSW nicht denkbar. Die Schutzvereinigung hat seit ihrer Gründung im Jahr 1947 immer nur einen Leitgedanken verfolgt, und der lautet: Interessenvertretung für langfristig orientierte Investoren. Wir wollen das Eigentum der Aktionäre schützen, die Aktienkultur in Deutschland steigern und zugleich auch das unternehmerische Denken der Investoren fördern. Deshalb sind Aktien und Fonds, also Anteile am Unternehmen, die Wertpapiere unseres Vertrauens. Es widerspricht unserer Philosophie von nachhaltiger und vermögensschaffender Kapitalanlage, mit Leerverkäufen gegen das Unternehmen zu wetten und damit Erträge zu erzielen, wenn gleichzeitig das Unternehmen und die Aktionäre geschädigt werden. Damit unser Credo kein leeres Versprechen bleibt, haben wir bereits vor mehr als zehn Jahren konkrete Maßnahmen ergriffen und einen sogenannten „Wohlverhaltenskatalog“ für alle Mitarbeiter der DSW entwickelt. Dieser Katalog muss sowohl von den hauptamtlichen Mitarbeitern als auch von den Landesgeschäftsführern und HV-Sprechern beachtet werden. Im Kern sind die Verhaltensrichtlinien der DSW Bestandteil der arbeitsrechtlichen Verträge. Der Fall Straub wäre durch unsere Verhaltensrichtlinien explizit erfasst. Es ist detailliert geregelt, wie mit derartigen Vorgängen umzugehen ist. Dem Betroffenen obliegen umfangreiche Offenlegungspflichten bereits bei drohenden Interessenkonflikten. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen trifft nicht der Meldepfl ichtige, sondern in jedem Fall die Geschäftsführung oder, wenn diese betroffen ist, das Präsi dium. Die Verletzung der Offenlegungspflichten wird konsequent sanktioniert bis hin zur fristlosen Kündigung der jeweiligen Vertragsbeziehung. Mit dieser und anderen Maßnahmen haben wir die Transparenz so weit erhöht, dass Konflikte zwischen den Interessen der DSW und des Mitarbeiters nahezu ausgeschlossen sind. Gleichzeitig gibt die DSW grundsätzlich keine Kauf- oder Verkaufsempfehlungen zu Einzelaktien ab, um Interessenkonflikte auch auf dieser Ebene auszuschließen. Diese Maßnahmen ermöglichen uns die notwendige Unabhängigkeit, um konsequent, glaubwürdig und seriös für die Belange unserer Mitglieder und die gesamte deutsche Aktienkultur zu arbeiten.
Ulrich Hocker

