Banken ziehen sich aus der Verantwortung
Dass Banken nicht immer nur das Wohl ihrer Kunden im Blick haben, sondern bei Kaufempfehlungen hin und wieder mehr auf das eigene Geschäftsergebnis schielen, ist nichts Neues. Ganz wehrlos stehen Anleger diesem Phänomen allerdings nicht gegenüber. Laut Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind die Anlageberater der Kreditinstitute gezwungen, ihren Kunden einen Fragebogen vorzulegen, mit dem Vorkenntnisse und Risikobereitschaft festgestellt werden. Das Ergebnis ist eine Eingruppierung in eine von fünf Risikoklassen. Nur Anlageprodukte, die in der vorher so bestimmten Kategorie liegen, dürfen dem privaten Investor verkauft werden. Sollte die Bank Anlageempfehlungen geben, die risikoreicher sind oder den Fragebogen erst gar nicht vorlegen, stehen die Chancen des Kunden gut, Schadenersatz zu bekommen, wenn sich der Tipp als Flop erweist.
Doch damit könnte zumindest im Bereich des direkten Aktienkaufs bald Schluss sein, wenn sich die Praxis einiger Banken auf breiter Basis durchsetzen sollte. Der Trick ist einfach: Statt die Papiere unterschiedlicher Unternehmen je nach Risiko in verschiedene Klassen einzuteilen, werden einfach alle Aktien in die risikoreichste Kategorie gepackt. Dabei ist es völlig egal, ob es sich um die relative sicheren Anteilscheine eines großen Energieversorgers oder die spekulativen Aktien eines kleinen Windkraftanbieters handelt. Im Klartext heißt das, dass Kunden, die Einzelaktien kaufen wollen, sich in der höchsten Risikoklasse des WpHG-Fragebogens einordnen müssen. Also in dem Bereich, der eigentlich für den Kauf hochriskanter Anlageprodukte wie etwa Optionsscheine, reserviert sein sollte. Damit fällt die Chance, Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung zu bekommen, beim direkten Aktienkauf auf Null. Einige Banken zeigen hier wieder einmal, was sie unter
Kundenfreundlichkeit verstehen.
Ulrich Hocker

